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21.09.2021|Projekt-ID 226826|Meldungsnummer 1219463|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 21.09.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,  zu Hdn. von «Nicht öffnen - Offertunterlagen N00.F2 Kanton Bern Migration IP Netz - PV und öBL BSA, (ID 7024)», Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

11.10.2021
Bemerkungen: Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 18.10.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 11.10.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 15.11.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Für vorbefasste Unternehmungen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick, 2 Stück) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen N00.F2 Kanton Bern Migration IP Netz - PV und öBL BSA, (ID 7024)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

19.11.2021, Bemerkungen:  Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N00.F2 210010 - Kanton Bern Migration IP Netz - Projektverfasser und öBL BSA, IP-Netz BSA GE I, Phasen 32-53 (ID 7024)

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

N00.F2 210010

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das bestehende Kommunikationsnetzwerk in der GE I wurde schrittweise realisiert. Ein Projekt der ASTRA Filiale 2, welches sich zurzeit in der Realisierungsphase befindet und Ende 2021 abgeschlossen wird, erneuert das bestehende Kommunikationsnetzwerk in der GE I teilweise bereits gemäss den Anforderungen aus der ASTRA Richtlinie 13040. Die Frist für die vollständige Umsetzung der ASTRA Richtlinie 13040 auf ein richtlinienkonformes Kommunikationsnetzwerks ist Ende 2028. Die Teile des Netzes, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Rahmen von Drittprojekten erneuert wurden, werden mit dem an dieser Stelle ausgeschriebenen dedizierten Migrations-Projekt behandelt. Für das dedizierte Migrations-Projekt sucht das ASTRA einen Projektverfasser/örtliche Bauleitung (PV/öBL).

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Nationalstrassen im Kanton Bern sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.02.2022, Ende: 31.12.2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.02.2022 und Ende 31.12.2029
Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 30 Tage

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subplaner 50%

Angaben betreffend Subplaner werden mitbewertet.
Subplaner sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die von Subplaner erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument "Angebotsunterlagen für Planerleistungen", Ziff. 2.0.4 Leistungsanteil Unterarkkordant / Subplaner (EK4). Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subplaner, welche in die Bewertung einfliessen, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subplaner dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in den Projektierungsphasen (SIA 32-41) und begonnener Realisierung (ab Phase SIA 51) mit vergleichbarer Komplexität in den letzten 5 Jahren und aus dem gleichen Fachbereich (Netzwerkinfrastruktur und Netzwerkkomponenten im SCADA- Umfeld). In der Tätigkeit als Projektverfasser und örtliche Bauleitung mit spartenübergreifenden Koordinationsaufgaben mit Angabe über Zeitraum, Mandatsvolumen (min. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselperson Projektleiter / Netzwerkexperte
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in den Projektierungsphasen (SIA 32-41) und begonnener Realisierung (ab Phase SIA 51) in gleichwertiger Funktion mit vergleichbarer Komplexität in den letzten 5 Jahren und aus dem gleichen Fachbereich (Netzwerkinfrastruktur und Netzwerkkomponenten im SCADA- Umfeld). Mit spartenübergreifenden Koordinationsaufgaben mit Angabe über Zeitraum, Mandatsvolumen (min. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
(*) als Schlüsselperson gilt: der Projektleiter / Netzwerkexperte

EK3.2 Referenz der Schlüsselperson Chefbauleiter
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in den Projektierungsphasen (SIA 32-41) und begonnener Realisierung (ab Phase SIA 51) in gleichwertiger Funktion mit vergleichbarer Komplexität in den letzten 5 Jahren und aus dem gleichen Fachbereich (Netzwerkinfrastruktur und Netzwerkkomponenten im SCADA- Umfeld). Mit spartenübergreifenden Koordinationsaufgaben mit Angabe über Zeitraum, Mandatsvolumen (min. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
(*) als Schlüsselperson gilt: der Chefbauleiter

EK3.3 Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (*) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter / Netzwerkexperte 40%, Chefbauleiter 30%.
(*) als Schlüsselperson gilt: der Projektleiter / Netzwerkexperte und der Chefbauleiter

EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Die Unternehmung IM Maggia Engineering SA 6601 Locarno hat das Migrationskonzept erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen.
Die für die Realisierung durch die Unternehmung erarbeiteten relevanten Projektunterlagen liegen der Ausschreibung bei. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die zulässig vorbefasste Unternehmung oder Bietergemeinschaft, an der diese Unternehmung beteiligt ist, endet am 01.11.2021. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Unternehmung IM Maggia Engineering SA im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB).
Die Unternehmung ZS Engineering GmbH hat die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet und ist daher als Anbieter ausgeschlossen.

4.6 Sonstige Angaben

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS [40%]
unterteilt in:
- ZK1.1: Berufserfahrung projektspezifisch und weitere projektspezifische Vorteile der Schlüsselperson Projektleiter / Netzwerkexperte, Gewichtung 25%
- ZK1.2: Berufserfahrung projektspezifisch und weitere projektspezifische Vorteile der Schlüsselperson Chefbauleiter, Gewichtung 15%
Weitere Angaben, siehe Angebotsunterlagen, Ziff. 2.1.1

ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES [30%]
unterteilt in:
- ZK2.1: Aufgabenanalyse, Gewichtung 10%
- ZK2.2: Vorgehensvorschlag mit QM-Konzept, Gewichtung 10%
- ZK2.3: Risikoanalyse, Gewichtung 5%
- ZK2.4: Innovation, Gewichtung 5%

ZK3 PREIS [30%]

Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5
0Nicht beurteilbar; keine Angabe
1Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3Normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht gibt es nicht.

11. Zuschlagsempfängerin:
Für das Gesamtprojekt wird gleichzeitig auch ein «BHU/OBL» Mandat beschafft. Für das Projekt N00.F2 210010 - Kanton Bern Migration IP Netz wird nur 1 Angebot zugelassen. Es darf also für das Projekt N00.F2 210010 - Kanton Bern Migration IP Netz nur 1 Angebot eingereicht werden, entweder für das PV/öBL Mandat oder für das BHU/OBL Mandat. Wenn eine Unternehmung für beide Mandate ein Angebot einreicht, werden beide Angebote vom Verfahren ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Unternehmungen, die in einer Holding zusammengeführt sind.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.