Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verteidigung Armeestab, Personal Verteidigung
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Risikomanagement und Versicherungspolitik, Bundesgasse 3,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 465 32 72,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (21177) 601 Personenversicherung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erbringen von Versicherungsleistungen nach Eintreten einer Invalidität oder eines Todesfalls.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 66500000 - Versicherungen und Altersvorsorge, | | 66510000 - Versicherungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Hagenholzstrasse 60,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 164'707.20 ohne MWSt. Bemerkung: Jahresprämie
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG. Es wurde nur ein Angebot eingereicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.07.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1206581
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.09.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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