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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1219505
21.09.2021|Projekt-ID 223435|Meldungsnummer 1219505|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.09.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verteidigung Armeestab, Personal Verteidigung
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Risikomanagement und Versicherungspolitik, Bundesgasse 3,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 465 32 72,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(21177) 601 Personenversicherung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erbringen von Versicherungsleistungen nach Eintreten einer Invalidität oder eines Todesfalls.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  66500000 - Versicherungen und Altersvorsorge,
66510000 - Versicherungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Hagenholzstrasse 60,  8050  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 164'707.20 ohne MWSt.
Bemerkung: Jahresprämie

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG. Es wurde nur ein Angebot eingereicht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.07.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1206581

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.09.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.