Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Uster, GF Liegenschaften
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Uster, GF Liegenschaften,
zu Hdn. von
Gerda Rhyner, Freiestrasse 2,
8610
Uster,
Schweiz,
Telefon:
044 944 74 21,
E-Mail:
gerda.rhyner@uster.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Friedhofgebäude, Sanierung und Umnutzung Wohnung, Sarglager
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Dienstgebäude Friedhof; Sanierung und Umnutzung Wohnung, Sarglager
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71221000 - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 871 - Honorare: Architekt |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Jung + Schmitt Architekten GmbH, Dorfstrasse 29,
8037
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 197'868.75 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.04.2021
Meldungsnummer
1192773
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.09.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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