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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1219847
22.09.2021|Projekt-ID 213275|Meldungsnummer 1219847|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.09.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Klima, Papiermühlestrasse 172, CH-3003 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Klima,  zu Hdn. von Projekt Beschaffung Emissionsminderungszertifikate (CER) 2021 - WTO, bitte nicht öffnen., Papiermühlestrasse 172, Ittigen,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 464 23 80,  Fax:  +41 58 462 99 81,  E-Mail:  climate@bafu.admin.ch,  URL www.bafu.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung Emissionsminderungszertifikate (CER) 2021
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  In dieser Ausschreibung sollen Unternehmen identifiziert werden, die in der Lage sind Certified Emission Reductions (CERs) von CDM-Projekten oder Programmes of Activities (PoA) gemäss Kyoto-Protokoll unter der Klimakonvention (UNFCCC) im Wettbewerb anzubieten („Spot"). Die exakte Menge entspricht den effektiven Emissionen der Bundesverwaltung im Jahr 2020 und wird Anfang 2021 bekannt sein. Die angebotenen CERs müssen den Kriterien des Bundes gemäss dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Artikel 4 sowie Anhang 2 der CO2-Verordnung entsprechen und zusätzlich einen besonderen Nachhaltigkeitsnachweis erbringen.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90720000 - Umweltschutz

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Es gehen im offenen Verfahren keine Angebote ein. Der Zuschlag an den ursprünglichen Zuschlagsempfänger Firma Climate Markets AG, 61118 Bad Vilbel, wurde am 15.06.2021 widerrufen.
Name: atmosfair gGmbH, Zossener Strasse 55 - 58,  10961  Berlin,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'535'692.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Grundauftrag Los 1 CHF 767'846.00 / Grundauftrag Los 2 CHF 767'846.00

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Artikel 21 Absatz 2 Ziffer a des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1): Es gehen im offenen Verfahren keine Angebote ein. Der Zuschlag an den ursprünglichen Zuschlagsempfänger Firma Climate Markets AG, 61118 Bad Vilbel, wurde am 15.06.2021 widerrufen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.12.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1168429

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.09.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.4 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.

Artikel 21 Absatz 2 Ziffer a des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1): Es gehen im offenen Verfahren keine Angebote ein. Der Zuschlag an den ursprünglichen Zuschlagsempfänger Firma Climate Markets AG, 61118 Bad Vilbel, wurde am 15.06.2021 widerrufen.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.