Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundeskanzlei BK
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Warengruppe Publikationen, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 462 39 94,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- F21254 - Drucksachen für die Eidg. Volksabstimmungen «Erläuterungen und Stimmzettel»
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 22150000 - Broschüren |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Merkur Druck AG, Gaswerkstrasse 56,
4900
Langenthal,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'292'400.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Optional vom 01.10.2021 bis 31.01.2022
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Merkur Druck AG, Gaswerkstrasse 56, 4900 Langenthal gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB. Die zusätzlichen Leistungen, die mit dem vorliegenden Folgefreihänder benötigt werden, dienen dem Abschluss der Arbeiten aus der WTO (16117) 104. Ein Anbieterwechsel wäre im jetzigen Zeitpunkt für die Bedarfsstelle mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, die termingerechte Beendigung des Projektes wäre gefährdet. Auch wären die Durchführung der Abstimmungen vom 28. November 2021 und vom 13. Februar 2022 in Frage gestellt. Die Summe dieses Folgefreihänders übersteigt den Auftragswert der Ursprungsbeschaffung in der Höhe von CHF 9'306'240.00 exkl. MWSt. nicht. Am 5. August 2021 wurde die Nachfolgeausschreibung auf Simap publiziert (Meldungsnummer 1211607).
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.09.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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