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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1220043
08.10.2021|Projekt-ID 223598|Meldungsnummer 1220043|Abbruch      Berichtigung

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 08.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
Abteilung Finanzdienstleistungen
Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 68/70,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  publictender@ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Revitalisierung einer Induktions-Vakuumschmelzanlage

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Eine am Labor für Metallphysik und Technologie (LMPT) der ETH Zürich bestehende Induktionsvakuumschmelzanlage (Alter ca. 40 Jahre) soll revitalisiert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Die Anlage ist aktuell im Forschungsbetrieb eingebunden und voll funktionstüchtig. Bei den mechanischen
Kernkomponenten (Gekühlter Kessel, Spulen, Materialzugabeeinrichtung, Vertikalmanipulator, etc.) gab es in
den letzten Jahrzehnten keine wesentliche technische Weiterentwicklung. Diese sollen bestehen bleiben und
gegebenenfalls gewartet werden. Induktionsgenerator, Vakuumpumpen, elektrische Anlagen und Steuerung sollen auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

PP0111

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45259900 - Modernisierung von Anlagen

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   08.07.2021
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1207205

3. Begründung

d) die eingereichten Angebote keine wirtschaftliche Beschaffung erlauben oder den Kostenrahmen deutlich überschreiten

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.