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29.09.2021|Projekt-ID 227062|Meldungsnummer 1220401|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 29.09.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Markus Ferrero, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Markus Ferrero, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

18.10.2021
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 22.10.2021 auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 16.11.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Kommunikation ZBBS" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

19.11.2021

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Unterstützung Kommunikation für Bewilligungsverfahren bis Inbetriebnahme

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

114000

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71311000 - Beratung im Tief- und Hochbau

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Um den ausgebauten Bahnhof Bern optimal mit dem Bahnhofumfeld und dem städtischen öffentlichen Verkehr zu verbinden, sind verschiedene bauliche Massnahmen sowie Anpassungen in der Verkehrsführung nötig. Die Massnahmen betreffen hauptsächlich den Raum Schanzenstrasse/Bubenbergplatz/Laupenstrasse sowie den Bereich Bollwerk/Neubrückstrasse/Henkerbrünnli.

Folgende Projekte sind in den Verkehrsmassnahmen enthalten:
- Passage und Aufgang Hirschengraben inkl. Neugestaltung Hirschengraben
- Anpassung Zugang Länggasse
- Bauliche Massnahmen (neue Tramgleise Hirschengraben, Ampelanlagen, Strassenbelag, Strassenentwässerung, Werkleitungsarbeiten, Hindernisfreie Tram- und Bushaltestellen)
- Reduktion des Autoverkehrs um 60 Prozent
- Länggasse: Flankierende Massnahmen

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Bern und Umgebung

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2022, Ende: 31.12.2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Z1: Preis = Offerierter Stundenansatz (ZMT); ZMT wird gewichtet und bewertet:  Gewichtung 40% 
Z2: Schlüsselpersonen/Organisation // Z2.1: Organisation des Teams 10%. Der Anbieter hat in der Beilage 7 mittels Organigramm und Beschrieb folgende Punkte nachzuweisen: >Zusammensetzung des Kommunikationsteams / Aufgabenteilung / Kompetenzen. //Z2.2: Fachkenntnisse Schlüsselpersonen 1 - Projektleiter (Beilage 3) 60%. Der Anbieter / die Anbieterin (Person) hat in der Beilage 3 (Schlüsselpersonen) in insgesamt 2 Referenzprojekten folgenden Fachkenntnisse nachzuweisen: > Planungs- und Bauvorhaben im öffentlichen Raum / Koordination der Kommunikation mit mehreren AuftraggeberInnen / kommunikative Begleitung einer Bauausführung in komplexen Infrastruktur-Projekten im städtischen Raum. //Z2.3: Fachkenntnisse Schlüsselperson 2 - Projektleiter Stellvertreter 30%. Der Anbieter / die Anbieterin (Person) hat in der Beilage 3 (Schlüsselpersonen) in insgesamt 2 Referenzprojekten folgende Fachkenntnisse nachzuweisen: > Planungs- und Bauvorhaben im öffentlichen Raum / Koordination der Kommunikation mit mehreren Auftraggeberinnen / kommunikative Begleitung Bauausführung in komplexen Infrastruktur-Projekten im städtischen Raum:  Gewichtung 20% 
Z3: Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag; Der Anbieter zeigt in der Auftragsanalyse transparent und nachvollziehbar den Lösungs- und Verfahrensansatz (max. Anzahl Seiten gemäss Vorlage) in Bezug auf den zu leistenden Auftrag auf. //Z3.1 Auftrags- und Risikoanalyse 40%. //Z3.2 Vorgehenskonzept Kommunikation 40%. //Z3.3 Aufwandabschätzung (Stunden / Fremdleistungen) 20%:  Gewichtung 10% 
Z4: Präsentation; Die Präsentation wird nur mit denjenigen Anbietern durchgeführt, welche nach der Bewertung der übrigen Zuschlagskriterien (Zwischenergebnis) rechnerisch noch eine Möglichkeit auf den Zuschlag haben. Anbieter, welche bei der Präsentation auch mit der maximal möglichen Benotungsdifferenz zur führenden Offerte den Zuschlag nicht mehr erreichen können, werden zur Präsentation nicht mehr aufgeboten:  Gewichtung 30% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Ab 2022

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.

Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.

Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse in Bild zu setzen.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die federführende Firma bei Bietergemeinschaften ist zu benennen.

3.6 Subunternehmer

Allfällige definitive Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Die Eignungskriterien beziehen sich auf die Referenzen sowie die Sprachkenntnisse:
E1 Referenzen Firma
Der Anbieter / die Anbieterin (Firma) hat in der Beilage 02 (Firmenportrait) in insgesamt 2 Referenzprojekten folgende Fachkenntnisse nachzuweisen:
- Öffentlichkeitsarbeit inkl. Kommunikation mit politischen Parteien, Verbänden, Interessenvertreter, Quartiere
- Baukommunikation
In mindestens einem Referenzprojekt muss die Bausumme > CHF 10 Mio. betragen und eine Referenzprojekt muss innerstädtisch sein.

E2 Sprachkenntnisse
Die Firma bestätigt mit dem Einreichen der Beilage 03 (Schlüsselpersonen Referenzen), dass die angegebenen Schlüsselpersonen sich sowohl schriftlich wie auch mündlich einwandfrei in der Projektsprache (Deutsch) ausdrücken können.

E3 Verfügbarkeit Schlüsselperson
Die Schlüsselpersonen liefern den plausiblen Nachweis mit der Beilage 8, dass sie in dem für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Zeitumfang zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Auftragserfüllung können wichtige Gründe wie Kündigung, Unfall, Krankheit etc. auftreten, die dazu führen, dass die für das Mandat vorgesehenen Schlüsselpersonen ersetzt werden müssen. Der Anbieter / die Anbieterin ist in diesem Fall für den Ersatz durch gleich gut qualifizierte Personen verpflichtet. Das Engagement in anderen Projekten gilt dabei nicht als wichtiger Grund (Beilage 02).

E4 Verfügbarkeit Fachpersonal
Die anbietende Firma verfügt im Minimum über 3 weitere für das Mandat qualifizierte Mitarbeitende. Sie bestätigt mit Beilage 4 weiter, dass dieses Personal zur Auftragserbringung zur Verfügung steht.
Nachweis: Namentliche Nennung des Personals und schriftliche Bestätigung, dass dieses Personal zur Auftragserbringung zur Verfügung steht.

Die Eignungskriterien sind „Musskriterien“. Sie werden mit erfüllt / nicht erfüllt beurteilt. Angebote welche nicht alle Eignungskriterien erfüllen, werden von der weiteren Beurteilung ausgeschlossen. Über den Ausschluss entscheidet das Entscheidungsgremium.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

90 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 29.09.2021  bis  16.11.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Die CRK AG welche die Kommunikation in der Phase Planung / Projektierung begleitet hat, ist zur Offerstellung zugelassen. Sämtliche für die Offertstellung relevanten Unterlagen werden den Anbietenden zur Verfügung gestellt.

4.6 Sonstige Angaben

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind Referenzen (siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien) mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzen zu den Schlüsselpersonen (Zuschlagskriterium) führt auf jeden Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten. Das Nichteinreichen von Referenzangaben zur Firma (Eignungskriterium) führt zum Ausschluss vom Verfahren.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Baubewilligung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen