Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 29.09.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA Filiale Bellinzona divisione Infrastruttura stradale Est,
zu Hdn. von
"NON APRIRE - OFFERTA: N13 EP22 AS Rothenbrunnen – AS Vial; Los 11, BSA MS-Anlagen", Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 20.10.2021
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 29.10.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 20.10.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 19.11.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NON APRIRE - OFFERTA: N13 EP22 AS Rothenbrunnen – AS Vial; Los 11, BSA MS-Anlagen" anzubringen. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr / Fr 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 26.11.2021, Ort:
Bellinzona, Bemerkungen:
Das Datum der Angebotsöffnung ist provisorisch. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N13 EP22 AS Rothenbrunnen – AS Vial; Los 11, BSA MS-Anlagen, SIA 51 – 53
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 080322
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31682300 - Mittelspannungsanlagen, | | 31214520 - Mittelspannungsschalttafel, | | 31682540 - Transformatorstationsausstattung, | | 31321220 - Mittelspannungskabel, | | 45311200 - Elektroinstallationsarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Siehe Punkt 4.6 “Sonstige Angaben”.
2.7 Ort der Ausführung- Schweiz CH – 7430 Thusis/GR – AS Rothenbrunnen bis AS Reichenau/Vial.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 07.03.2022, Ende: 13.10.2023
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für das Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Siehe Punkt 4.6 “Sonstige Angaben”.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig.
Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 06.03.2023 und Ende 13.10.2023
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen um Pflichtenheft.
- Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben insbesondere Bestätigung der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Lohngleichheit von Mann und Frau. - Einhaltung der geforderten Angebotsstruktur gemäss Dokument "Angebotsunterlagen für Bauleistungen". - uneingeschränkte Akzeptanz der Bestimmungen in der vorgesehenen Vertragsurkunde sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes gemäss Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
3.3 Zahlungsbedingungen- 45 Tage nach Rechnungseingang bei ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0.-“ (keine) bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können mit anderen Anbietern nur als Subunternehmer teilnehmen. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70% beigezogen werden. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten: EK1: ERFAHRUNG/REFERENZ DES ANBIETERS EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1: ERFAHRUNG/REFERENZ DES ANBIETERS 1 vergleichbare Referenz. Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt: -Art der Infrastruktur: Nationalstrasse, Hauptverbindungsstrasse, Bahn oder industrielles Gebäude; -Art des Werkes: MS-Anlagen (> 1'000 V); -Aktivitäten: Bau einer neuen Anlage und/oder Sanierung; -Auftragsvolumen des Referenzobjekts von mindestens CHF 0.5 Mio.; -Die Arbeiten müssen vollständig ausgeführt (SIA Phase 52) und getestet worden sein.
Zu EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:
PROJEKTLEITER Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien. 1 Referenz als Projektleiter oder Projektleiter Stv. oder vergleichbare Funktion in einem Projekt mit allen folgenden Voraussetzungen: -Art der Infrastruktur: Nationalstrasse, Hauptverbindungsstrasse, Bahn oder industrielles Gebäude; -Art des Werkes: MS-Anlagen; -Aktivitäten: Bau einer neuen Anlage und/oder Sanierung; -Auftragsvolumen des Referenzobjekts von mindestens CHF 0.5 Mio.; -Die Arbeiten müssen vollständig ausgeführt (SIA Phase 52) und getestet worden sein.
Zu EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT - Bestätigung/Nachweis, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2019 und 2020 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages betragen; - Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal 70% betragen. Nach Angebotseingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen: --Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, --Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV, --Bestätigung UVG-Versicherer, --Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer, --Versicherungsnachweise, allesamt nicht älter als 3 Monate.
Zu EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT - Bestätigung der Verfügbarkeit der Schlüsselperson: - Mindestverfügbarkeit des PL 10 % im Jahr 2022 und 10 % im Jahr 2023.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 19.11.2021
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine.
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 29.09.2021
bis
19.11.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“).
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Es ist keine Begehung vorgesehen.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Keine vorbefassten Anbieter.
4.6 Sonstige Angaben- 1. DETTAILLIERTER AUFGABENBESCHRIEB
Im Rahmen der Bauarbeiten für die Erneuerung der N13 zwischen Rothenbrunnen - AS und Reichenau/Vial AS werden die Mittelspannungsschaltanlagen in den verschiedenen Unterwerken ersetzt. Die Arbeiten umfassen die Lieferung und Verlegung von Mittelspannungsschaltanlagen und Transformatoren, die Lieferung, Verlegung und den Anschluss von Stromkabeln, Ethernet-Kabeln die Lieferung, Verlegung und den Anschluss von Kombischutzgeräte sowie die Lieferung, Verlegung und den Anschluss einer provisorischen Trafostation. Menge: - 1 provisorische Trafostation, - 5 MS-Schaltanlagen, insgesamt mit ca. 31 Felder, - 7 ölisolierte MV/LV-Transformatoren, - MS-Kabel bis zu 95 mm2 (ca. 120 m), - NS-Kabel bis zu 150 mm2 (ca. 150 m), - PE und PEN Leiter (ca. 320m), - Signalkabel (ca. 95m), - Ethernet-Kabel (ca. 150m).
2. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK) Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS: GEWICHTUNG 40%.
ZK2: QUALITAET DER AUSRUESTUNGEN UND DER AUSFUERUNGEN: GEWICHTUNG; 30%; unterteilt in: 2.1 Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag mit Risikoanalyse 10%; 2.2 Qualität der Ausrüstungen 10%; 2.3 Bauprogramm, Terminoptimierungen 5%; 2.4 Nachhaltigkeit (ökologisch und sozial) 5%.
ZK3: ORGANISATION: GEWICHTUNG 30%; unterteilt in: 3.1 Organigramm und Organisation des Anbieters 10%; 3.2 Referenz Projektleiter 10%; 3.3 Referenz Chef Monteur10%.
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
3. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. 4. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 5. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. 6. Ausschluss: Es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschossen. 7. Der Werkvertrag wird im Kanton Graubünden abgeschlossen und unterschrieben. Deshalb untersteht er der Stempelsteuer des Kanton Graubünden. 8. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung. 9. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen. 10. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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