Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
07.10.2021 Publikationsdatum Simap: 07.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Arlesheim
Beschaffungsstelle/Organisator: Raum, Bau und Umwelt,
zu Hdn. von
Daniela Baum, Domplatz 8,
4144
Arlesheim,
Schweiz,
Telefon:
0617069552,
E-Mail:
gemeindeverwaltung@arlesheim.bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 242 Heizungsanlagen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 242 - Heizungsanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Basler Haustechnik AG,
4052
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 652'658.90 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Als solches gilt das Angebot, welsches die Zuschlagskriterien am besten erfüllt. Gemäss den Bewertungsresultaten trifft dies auf die Firma Basler Haustechnik AG zu.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.03.2021
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.09.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 13
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf das Gesetz über öffentliche Beschaffungen, §30, Abs. 1, kann gegen diesen Entscheid innert 10 Tagen nach Publikation des Zuschlags beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 6, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerde ist in vierfacher Anfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
|