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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1221261
07.10.2021|Projekt-ID 227318|Meldungsnummer 1221261|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  07.10.2021
Publikationsdatum Simap: 07.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Arlesheim
Beschaffungsstelle/Organisator: Raum, Bau und Umwelt,  zu Hdn. von Daniela Baum, Domplatz 8,  4144  Arlesheim,  Schweiz,  Telefon:  0617069552,  E-Mail:  gemeindeverwaltung@arlesheim.bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

242 Heizungsanlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 242 - Heizungsanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Basler Haustechnik AG,  4052  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 652'658.90 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Als solches gilt das Angebot, welsches die Zuschlagskriterien am besten erfüllt.
Gemäss den Bewertungsresultaten trifft dies auf die Firma Basler Haustechnik AG zu.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.03.2021

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.09.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 13

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gestützt auf das Gesetz über öffentliche Beschaffungen, §30, Abs. 1, kann gegen diesen Entscheid innert 10 Tagen nach Publikation des Zuschlags beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 6, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerde ist in vierfacher Anfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.