Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Fachhochschule Nordwestschweiz
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachhochschule Nordwestschweiz,
zu Hdn. von
Martin Wernli, Bahnhofstrasse 6,
5210
Windisch,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 202 77 00,
E-Mail:
martin.wernli@fhnw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rahmenvertrag SAP S/4HANA Betrieb
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die FHNW sucht eine Partnerin für den Betrieb ihres ERP-Systems SAP S/4HANA im Outsourcing.
Die FHNW schliesst mit der Zuschlagsempfängerin (Partnerin) einen Rahmenvertrag ab. Die Laufzeit beträgt fix vier (4) Jahre mit der Option auf jährliche Verlängerung um weitere max. drei (3) Jahre.
Mit der Vergabe der Dienstleistung behält sich die FHNW die Möglichkeit auf Folge-Aufträge nach Freihändiger Vergabe vor.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Itesys AG, Langfeldstrasse 53a,
8500
Frauenfeld,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 862'500.00 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.06.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Aargau.
Meldungsnummer
1199395
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.10.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann innert 20 Tagen seit Eröffnung des Entscheides schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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