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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1221923
04.10.2021|Projekt-ID 227492|Meldungsnummer 1221923|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 04.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Elektrizität und Telekom
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadtwerk Winterthur
Einkauf, Logistik und Liegenschaften, Untere Schöntalstrasse 12,  8406  Winterthur,  Schweiz,  E-Mail:  stadtwerk.vergabestelle@win.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

27.10.2021
Bemerkungen: Fragen müssen schriftlich gestellt werden (Brief, E-Mail)

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 15.11.2021 Uhrzeit: 16:00

1.5 Datum der Offertöffnung:

17.11.2021, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung einer Mittelspannungsanlage für das Unterwerk Grüze

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  65310000 - Stromversorgung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Lieferung und Montage eine Mittelspannungsanlage für das UW Grüze

2.7 Ort der Lieferung

Winterthur

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

6 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

6 Monate nach Vertragsunterzeichnung

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Ausgewiesene Lieferanten von Mittelspannungsanlagen. Subunternehmen, Bietergemeinschaften und Handelsfirmen werden nicht zugelassen.

Die technischen Mussanforderungen müssen erfüllt sein. Die Mussanforderungen finden Sie als Beilage auf SIMAP.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
•Die festgelegten Musskriterien im Pflichtenheft müssen vollständig erfüllt sein.
Sämtliche im Pflichtenheft festgelegten Anforderungen müssen erfüllt sein, damit die Anlage den technischen Minimalanforderungen und örtlichen Platzverhältnissen entsprechen kann. Eine Nichterfüllung eines Musskriteriums hat den Ausschluss aus dem Verfahren zur Folge.

•Fachliche und organisatorische Leistungsfähigkeit zur Erfüllung des Auftrags
Um den Auftrag erfüllen zu können, ist es unabdingbar, dass das anbietende Unternehmen seit mehreren Jahren mit Anlagen aus eigener Produktion am Markt erfolgreich tätig ist. Das Unternehmen stellt dadurch sicher, dass die Anlage über den gesamten Lebenszyklus sicher betrieben und instandgehalten werden kann.

•Mindestens drei nicht älter als drei Jahre alte Referenzprojekte in der Schweiz in vergleichbarem technischem Umfang und Komplexität
Die Anbietenden müssen drei Projekte in vergleichbarer Grösse und Komplexität vorweisen können, die nicht älter als drei Jahre sind. Zudem muss das Unternehmen den Nachweis eines Qualitätssicherungskonzepts erbringen.

•Schriftliche und mündliche Projektabwicklung sowie Sicherstellung der Erreichbarkeit während der Projektphase und nach Projektabschluss bis Ende Garantiezeit in deutscher Sprache
Um eine reibungslose Kommunikation zu ermöglichen, müssen die Unternehmen zwingend eine deutschsprachige Projektabwicklung und Serviceorganisation bis und mit Ablauf der Garantiezeit gewährleisten. Weiter müssen die Anbietenden die Erreichbarkeit während Büroöffnungszeiten (08:00 – 12:00 Uhr/13:00 – 17:00 Uhr) sicherstellen. Aus Gründen der Versorgungssicherheit sind bei Störungen an der Mittelspannungs-Schaltanlage zwingend gewisse Reaktionszeiten einzuhalten (Kontaktaufnahme innerhalb von vier Stunden; Anwesenheit vor Ort innerhalb von 24 Stunden).

•Zugelassen als Anbietende werden nur Hersteller der angebotenen Leistung
Folglich werden keine Handelsfirmen und keine Integratoren zum Verfahren zugelassen. Nur so ist es möglich, klare Kommunikationswege, Verantwortlichkeiten, Schnittstellen und Garantieleistungen sicherzustellen. Zudem kann nur der Hersteller das notwendige Ersatzmaterial zur Verfügung stellen.

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 21.10.2021
Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch,
oder zu beziehen von folgender Adresse:
Kempter Meile AG,  zu Hdn. von Elmar Meile, Churfirstenstrasse 54,  9500  Wil,  Schweiz,  E-Mail:  elmar.meile@kempter-meile.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen müssen zwingend bei Kempter Meile AG angefordert werden.

Eine Eingabe der Adresse bei SIMAP genügt nicht.

Der erste Teil der Ausschreibungsunterlagen inklusive Geheimhaltungsverpflichtung sind im simap Forum hinterlegt.
Der zweite Teil der Ausschreibungsunterlagen wird nur jenen Interessierten zugestellt, die die Erklärung und Geheimhaltungsverpflichtung rechtsgültig unterzeichnet einreichen (Adresse gem. 3.12 Bezugsquelle)

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen von der Publikation angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach 1226, 8004 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.