Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
07.10.2021 Publikationsdatum Simap: 07.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Oberwil
Abteilung Bauten und Planung
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Oberwil Abteilung Bauten und Planung, Hohlegasse 6,
4104
Oberwil,
Schweiz,
E-Mail:
sven.boettcher@oberwil.bl.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Gemeinde Oberwil
Abteilung Bauten und Planung, Hohlegasse 6,
4104
Oberwil,
Schweiz,
E-Mail:
sven.boettcher@oberwil.bl.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 27.10.2021
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 17.11.2021 Uhrzeit: 10:30, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Etikette an die Abteilung Bauten und Planung, Hohlegasse 6, 4104 Oberwil fristgerecht einzureichen.
Persönliche Abgabe am Empfangsschalter im Erdgeschoss der Abteilung Bauten und Planung in der Hohlegasse 6, 4104 Oberwil ist möglich. Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach dem Eingabetermin im Sitzungszimmer der Abteilung Bauten und Planung in der Hohlegasse 6, 4104 Oberwil statt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 17.11.2021, Uhrzeit:
11:00, Ort:
Gemeinde Oberwil, Hohlegasse 6, 4104 Oberwil
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Gemeindehaus Oberwil - BKP 272.2 Allgemeine Metallbauarbeiten (Schlosserarbeiten)
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45262670 - Metallbauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2722 - Allgemeine Metallbauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Allgemeine Metallbauarbeiten (Schlosserarbeiten)
2.7 Ort der Ausführung- Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis (Gesamtpreis)
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.06.2022 und Ende 31.01.2023
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Angebote sind schriftlich, vollständig und innert der angegebenen Frist einzureichen. Sie müssen die in der Ausschreibung genannten Vorgaben einhalten.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK 1: Allgemeine Anforderungen - vollständig und fristgerecht eingereichtes Angebot - Nachweis über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Beschaffungsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft. - Geforderte Nachweise gemäss Kapitel 3.8
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
- 3 Referenzprojekte - im Minimum 50% des offerierten Preises - nicht älter als 5 Jahre
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.3 Begehungen- Keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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