Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 25.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Infrastruktur, Verfügbarkeit & Unterhalt, Überwachung, Mess- und Diagnosetechnik
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain, Produktion, Einkauf Technologie, Sourcing, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 6055,
Schweiz,
E-Mail:
marcus_andre.wapf@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 12.11.2021
- Bemerkungen: Die Anbieterinnen sind gebeten, ihre Fragen im Simap fortlaufend zu stellen. Die Fragenbeantwortung durch die Vergabestelle erfolgt ebenfalls fortlaufend.
Ausschreibungsbedingungen Kapitel 2.4 Fragen während dem Ausschreibungsverfahren bitte beachten.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 10.01.2022 Uhrzeit: 17:30, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die angegebene Uhrzeit ist für die Zustellung der Offerte vor Ort mit einem privaten Kurierdienst verbindlich (s. Ausschreibungsbedingungen, Kapitel 2 Organisation und Ausschreibung, Ziffer2.5 Eingabe des Angebots).
1.5 Datum der Offertöffnung:- 17.01.2022, Uhrzeit:
09:00, Ort:
3000 Bern 65
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Schienenprüfung durch Prüfzug
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71700000 - Kontroll- und Überwachungsleistungen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Für die Beschreibung des Beschaffungsvorhabens wird auf die Vorankündigung vom 24.09.2021 mit Meldung Nr. 1219965 (Deutsch) und Meldung Nr. 1220257 (Französisch) verwiesen.
Der Gegenstand des Auftrags umfasst die ununterbrochene Schienenprüfung durch Prüfzug über die Einsatzdauer von 10 Jahren. Der Umfang des Auftrags umfasst jährlich 50 produktive Prüfschichten (fester Auftrag) und jährlich 60 zusätzliche produktive Prüfschichten (Option).
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Schweizweit.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2023, Ende: 31.12.2032
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann nach Vertragsende fünf Mal um ein Jahr verlängert werden.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Aufgrund der in Ziffer 2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags und in den Ausschreibungsunterlagen genannten Optionen.
2.10 Zuschlagskriterien- Wirtschaftliche Zuschlagskriterien
Gewichtung 30%
qualitativ-technische Zuschlagskriterien
Gewichtung 55% rechtlich-kommerzielle Zuschlagskriterien
Gewichtung 15% Erläuterungen:
Für detaillierte Angaben zu den Zuschlagskriterien siehe bitte die Ausschreibungsbedingungen unter Ziffer 2.9.4 Zuschlagskriterien und die Beilage BA7 Bewertungsblatt und Taxonomien.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.01.2023 und Ende 31.12.2032
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen genannten generellen Teilnahmebedingungen,
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zahlungsbedingungen.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Keine
3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind ausgeschlossen.
3.6 Subunternehmer- Subunternehmer sind ausgeschlossen.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Siehe Ausschreibungsbedingungen Kapitel 2.2 Verfahrenssprache.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 30.09.2022
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 01.11.2021
bis
17.12.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Ausschreibungsbedingungen Kapitel 2.3 Sprache der Ausschreibungsunterlagen bitte beachten. Der Bezug der Ausschreibungsunterlagen erfolgt ausschliesslich über das Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen.
4.3 Begehungen- Es finden keine Begehungen statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.6 Sonstige Angaben- Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen. Angebote aus anderen Ländern können von der SBB berücksichtigt werden.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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