Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
07.10.2021 Publikationsdatum Simap: 07.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Beschaffung Kantonsspital Baselland Zentrale Vergabestelle,
zu Hdn. von
Beschaffung, Mühlemattstrasse 26,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
ksbl.zek@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- FOKUS-003-MT – Medizintechnische Geräte-neue AEMP Bruderholz
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das KSBL plant die Zusammenlegung der Sterilgutaufbereitung (AEMP/ZSVA) der Standorte Bruderholz und Liestal am Standort Bruderholz und schreibt die Medizintechnischen Geräte aus.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33191100 - Sterilisationsapparate, | | 33191000 - Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Belimed AG, Grienbachstrasse 11,
6300
Zug,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'798'784.20 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an
den Bieter mit dem bestem Preis-/Leistungsverhältnis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.07.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1208977
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.10.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diesen Vergabeentscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung an
gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungs-recht, ist kostenpflichtig.
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