Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 05.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden
Abteilung Planung & Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden Abteilung Planung & Bau Frau Kerstin Schmücking,
zu Hdn. von
Kerstin Schmücking, Rathausgasse 5,
5401
Baden,
Schweiz,
Telefon:
056 200 83 87,
E-Mail:
kerstin.schmuecking@baden.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 379 Edelstahlbecken und Beckenzwischenboden
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- BKP 379 Edelstahlbecken & Beckenzwischenboden:
Schulschwimmbad 12.5m x 25m mit 2-teiligem Hubboden. Komplett neues Becken in Edelstahl Planen, Herstellen und Montieren inkl. Inbetriebnahme.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 2220pfa_06-233; BKP 379
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45214210 - Bau von Grundschulen |
Baukostenplannummer (BKP): | 379 - Uebriges |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
02.10.2021
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
3.13 Durchführung eines Dialogs
Anstatt
:
--
Muss es heissen
:
Es findet ein offizieller Begehungstermin vor Ort statt: Begehung am Montag 18.Oktober 2021 um 11.00h an der Grabenstrasse 1 in 5400 Baden ( EG Haupteingang Schulhaus Pfaffechappe ). Die Fragestellung ( Einreichung via SIMAP ) bleibt wie angekündigt per 22.10.2021 bestehen. Die Fragebeantwortung bleibt ebenfalls wie bereits angekündigt per 29.10.2021 bestehen.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 5.1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Stadtrat Baden, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie der Stadtrat entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Vorbehältlich besonderer Bestimmungen ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht.
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