Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
LU
16.10.2021 Publikationsdatum Simap: 16.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Luzern Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Luzern Tiefbauamt,
zu Hdn. von
Fabian Goldfuss, Industriestrasse 6,
6005
Luzern,
Schweiz,
Telefon:
041 208 86 86,
E-Mail:
fabian.goldfuss@stadtluzern.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Stadt Luzern Tiefbauamt,
zu Hdn. von
Fabian Goldfuss, Industriestrasse 6,
6005
Luzern,
Schweiz,
Telefon:
041 208 86 86,
E-Mail:
fabian.goldfuss@stadtluzern.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 12.11.2021
- Bemerkungen: Fragen zur Submission sind auf simap.ch bis 12.11.2021 in deutscher Sprache zu stellen. Die Beantwortung erfolgt bis 19.11.2021 und wird im Forum auf simap.ch publiziert. Nach dem 12.11.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 13.12.2021 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot ist an obige Adresse in Papierform unterzeichnet und einfach in elektronischer Form (USB Stick) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend.
Das Risiko für nicht rechtzeitig zugestellte Angebote bei der ausschreibenden Stelle liegt beim Anbieter.
Aufschrift: Stichwort: Gesamtprojekt Underlache - Bitte nicht öffnen!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 13.12.2021, Uhrzeit:
16:30, Ort:
6005 Luzern
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Generalplanerleistungen Gesamtprojekt Underlache
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71400000 - Stadtplanung und Landschaftsgestaltung, | | 71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen, | | 71322000 - Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Notwendige Generalplanerleistungen, insbesondere Ingenieur-, Architekturdienstleistungen (Landschaftsplanung und Gestaltung) mit den Projektphasen:
31 (Vorprojekt); 32 (Bauprojekt); 33 (Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt); 41 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag); 51 (Ausführungsprojekt); 52 (Ausführung) und 53 (Inbetriebnahme)
- Strassenbau, einschliesslich Entwässerung, SIA 103 - Kanal inkl. statischer Dimensionierung im Bau- und Endzustand, SIA 103 - Geotechnik, inkl. erdmechanische Nachweise im Bau- und Endzustand, SIA 106 - Vermessung, SIA 103 - Architektur / Gestaltung, SIA 102
Die Leistungen sind grundsätzlich in der SIA 102, 103, 105 beschreiben. Das Angebot umfasst sämtliche Planerleistungen nach Kapitel "Projekt- und Leistungsbeschrieb" für die beschriebene Aufgabe und für die Phasen/Teilphasen nach SIA 112.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Luzern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: In Abhängigkeit der Projektentwicklung, kann der Vertrag an die Dauer des Projektes angepasst werden
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Schlüsselpersonen und Verfügbarkeit
Gewichtung 30%
Preis
Gewichtung 35% Auftragsanalyse
Gewichtung 35%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 16.02.2022 und Ende 31.08.2027
- Bemerkungen: Voraussichtlicher Arbeitsbeginn: 16.02.22
Ende ist mit Bauabschluss-Belagseinbau (voraussichtlich): Ende 2027
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Aufträge werden nur an Anbietende vergeben, die gewährleisten:
- dass sie allen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere der Bezahlung von Abgaben, Steuern und Sozialleistungen, nachkommen, - dass sie die massgebenden schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die einschlägigen Bedingungen der Gesamtarbeitsverträge einhalten, - dass sie für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Leistungen in der Schweiz erbringen, die Gleichbehandlung von Frau und Mann einhalten.
3.3 Zahlungsbedingungen- Die Rechnungen werden innert 60 Tagen nach Erhalt bezahlt. Der Beauftragte hat Anspruch auf Akontozahlungen von
97% der erbrachten Leistungen. Nach Abgabe der Pläne der ausgeführten Bauwerke werden die restlichen 3% bezahlt. Die Rechnungsstellung sowie die Rapportierung haben monatlich zu erfolgen.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Honorarkosen inkl. Nebenkosten
3.5 Bietergemeinschaft- Die Bildung von Planergemeinschaften ist zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Es steht den Anbietern als Generalplaner frei, geeignete Subplaner beizuziehen.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 18.10.2021
bis
13.12.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- keine
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
|