Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.01.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Gesundheit BAG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Gesundheit BAG, Schwarzenburgstrasse 157,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung@bag.admin.ch,
URL
www.bag.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gesamtprojektleitung IT-Systeme Covid-19 Impfungen BAG und Kantone
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gesamtprojektleitung und Projektoffice für den Aufbau und den Betrieb der IT-Systeme zur Unterstützung der Prozesse COVID-19 Impfungen des BAG und der Kantone im Auftrag des Auftraggebers.
Führung des Projekts in Abstimmung mit dem Auftraggeber, Führen der Prozesse unter sich laufend ändernden Anforderungen ausgelöst durch die Pandemie, Aufsicht über das Koordinationsgremium zwischen BAG und Kantonen (Forum Vaccination IT).
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79421000 - Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: CSP AG, Storchengässchen 6,
3011
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 816'196.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma CSP AG, da sie entscheidend beim Aufbau der IT-System für die COVID-19 Impfungen als Gesamtprojektleiterin ab Januar 2021 mitgewirkt hat. Das spezifische Know How und die hohe Komplexität des Projekts sind ausschlaggebend dafür, dass eine weitere Zusammenarbeit mit CSP AG unerlässlich ist. Die Stabilität der Impfkampagne und damit verbunden die Gewährleistung der Betriebssicherheit der entsprechenden IT-Infrastruktur haben oberste Priorität. Eine Auswechslung der Gesamtprojektleitung ist stark risikobehaftet und gefährdet die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Kantonen und den weiteren Stakeholdern wie auch die Gewährleistung der Betriebssicherheit der Systeme.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.01.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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