Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kinderspital Zürich - Eleonorenstiftung Neubau
Beschaffungsstelle/Organisator: Kinderspital Zürich - Eleonorenstiftung Neubau,
zu Hdn. von
Urs Rüegg, Steinwiesstrasse 75,
8032
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 266 33 22,
Fax:
+41 44 266 71 62,
E-Mail:
urs.rueegg@kispi.uzh.ch,
URL
https://www.kispi.uzh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 77 - Geräte für die AEMP
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Los 4: Pack- und Arbeitstische für die AEMP
-
Los-Nr
4
- Kurze Beschreibung: Pack- und Arbeitstische -
Lieferung, Verteilung und Montage von sechs Packtischen (höhenverstellbar) sowie zwei Arbeitstische (höhenverstellbar) inkl. Erschliessung durch Mediensäulen für die AEMP
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33191000 - Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung, | | 33192200 - Medizinische Tische |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Belimed Sauter AG, Grienbachstrasse 11,
6300
Zug,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 91'038.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Vorteilhaftestes Angebot gemäss den festgelegten Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.06.2021
Meldungsnummer
1197777
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.10.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,
Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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