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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1222849
08.10.2021|Projekt-ID 227746|Meldungsnummer 1222849|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 08.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Immobilien, Betriebsobjekte
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG
Immobilien, Development, Betriebsobjekte,  zu Hdn. von Jürgen Lugmayr, Vulkanstrasse 11,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  juergen.lugmayr@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

21.10.2021

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 18.11.2021

1.5 Datum der Offertöffnung:

22.11.2021

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Standortkonzentration in Hägendorf Inertisierungs-Anlage

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  42000000 - Industrielle Maschinen,
45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Übergabe einer schlüsselfertigen Inertisierungs-Anlage.
Der Auftrag umfasst das Projektmanagement die Planung, Bau und Montage sowie die Inbetriebnahme und Dokumentation der Anlage gemäss Leistungsbeschrieb.

2.7 Ort der Ausführung

Hägendorf

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 03.01.2022, Ende: 28.04.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Wirtschaflichkeit  Gewichtung 70% 
Technische Lösung  Gewichtung 30% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Im jedem Fall ist jedoch das Grundangebot vollständig einzureichen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 03.01.2022 und Ende 31.03.2023

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.6 Subunternehmer

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten :   CHF 0.00

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 08.10.2021  bis  18.11.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

4.3 Begehungen

nicht vorgesehen

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

SIMAP

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.