Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 08.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Immobilien, Betriebsobjekte
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Immobilien, Development, Betriebsobjekte,
zu Hdn. von
Jürgen Lugmayr, Vulkanstrasse 11,
8048
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
juergen.lugmayr@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 21.10.2021
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 18.11.2021
1.5 Datum der Offertöffnung:- 22.11.2021
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Standortkonzentration in Hägendorf Inertisierungs-Anlage
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42000000 - Industrielle Maschinen, | | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Übergabe einer schlüsselfertigen Inertisierungs-Anlage.
Der Auftrag umfasst das Projektmanagement die Planung, Bau und Montage sowie die Inbetriebnahme und Dokumentation der Anlage gemäss Leistungsbeschrieb.
2.7 Ort der Ausführung- Hägendorf
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 03.01.2022, Ende: 28.04.2023
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Wirtschaflichkeit
Gewichtung 70%
Technische Lösung
Gewichtung 30%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Im jedem Fall ist jedoch das Grundangebot vollständig einzureichen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 03.01.2022 und Ende 31.03.2023
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.6 Subunternehmer- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten
:
CHF 0.00
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 08.10.2021
bis
18.11.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
4.3 Begehungen- nicht vorgesehen
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- SIMAP
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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