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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1223045
08.10.2021|Projekt-ID 219905|Meldungsnummer 1223045|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilier
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilier, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Drognens/FR, Umbau und Erweiterung 1. Etappe, BKP 285
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erweiterung des Verpflegungszentrums BB:
- Verputzen von Decken und Wänden, 870 m2.
- Streichen von Decken und Wänden, 650 m2.

Neues Quartier AO, Büroräume und Kommandozentrale:
- Verputzen von Decken und Wänden, 5'715 m2.
- Streichen von Decken und Wänden, 14'000 m2.
- Überstreichbare Wandbeläge, 490 m2

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 285 - Innere Oberflächenbehandlungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Michel Riedo & Fils, Gypserie-Peinture-Papiers Peints S.A., Route des Biches 12,  1752  Villars-sur-Glâne,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 282'170.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.04.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1192693

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.06.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.