Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden
Abteilung Planung & Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden Abteilung Planung & Bau Frau Kerstin Schmücking,
zu Hdn. von
Kerstin Schmücking, Rathausgasse 5,
5401
Baden,
Schweiz,
Telefon:
056 200 83 87,
E-Mail:
kerstin.schmuecking@baden.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Umbau & Sanierung Schulhaus Pfaffechappe in 5400 Baden.
BKP 215.2 Fassadenbau
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Kompletterneuerung der Fassade.
Leichtbauelemente in Holz mit hinterlüfteter Metallfassade. Verglasungen als Pfosten-Riegel Konstruktion
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45214210 - Bau von Grundschulen |
Baukostenplannummer (BKP): | 2152 - Fassadenbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Geilinger AG, Werkstrasse 20,
8401
Winterthur,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 2'818'865.15
bis 4'257'038.85
mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 ( IVöB, SAR 150.960 ) erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 02.07.2021
im Publikationsorgan: SIMAP
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.10.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Falls Sie mit dieser Verfügung nicht einverstanden sind, können Sie dies in-nert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Zustellung dem Stadt-rat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selbst.
2.Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingung geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten. 3.Vorbehältlich besonderer Bestimmungen ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht. 4.Ohne schriftliche Mitteilung innert 20 Tagen wird die Verfügung rechtskräftig
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