Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Functional Genomics Center Zurich,
zu Hdn. von
Jay Tracy, Winterthurerstrasse 190,
8057
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
https://fgcz.ch/
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Servicevertrag 2022 für Illumina Sequenziergeräte
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Jährlicher Service und vorbeugender Unterhalt an Sequenziergeräten für das Jahr 2022
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[1] Instandhaltung und Reparatur
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50400000 - Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Illumina Switzerland GmbH, Mühlebachstrasse 23,
8008
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
USD 305'103.84 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Gesamtkosten für ganzen Maschinenpark
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. e BöB
Der Service an hochspezialisierten Sequenziergeräten von Illumina kann nur durch den Hersteller selbst ausgeführt werden. Teilweise befinden sich die Sequenziergeräte noch in der regulären Garantiezeit und damit diese weiterhin gilt, muss der Service über den Hersteller erfolgen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.10.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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