Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 20.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Bern Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,
zu Hdn. von
Marc Balsiger, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 321 73 43,
Fax:
+41 31 321 73 42,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch,
URL
www.bern.ch/wirtschaft/beschaffung
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,
zu Hdn. von
Marc Balsiger, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 321 73 43,
Fax:
+41 31 321 73 42,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 15.11.2021
- Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 22.11.2021 auf www.simap.ch.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 29.11.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Neubau HPS Bern- Offerten zu VP2 - 221 Holz-Metall-Fenster" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 02.12.2021
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Neubau HPS Bern, BKP 221 Holz-Metall-Fenster
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- PB014-008
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2211 - Fenster aus Holz/Metall |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Ausgeschrieben wird die Bestückung von 177 Holz-Metall-Fenstern und -Fenstertüren und Kastenfenstern in der Turnhalle für die Heilpädagogischen Schule HPS Bern. Fensterfläche ungefähr 1020 m2.
Fenster innen deckend gestrichen; aussen Alu mit Eloxierung Colinal.
Die Fassade ist zweischalig. Montage der Fenster von aussen auf die Innenschale aus Beton. Wärmedämmung und Aussenschale aus Betonelementen, Klinker und Holzverkleidung werden nach der Fenstermontage montiert.
2.7 Ort der Ausführung- Statthalterstrasse 3018 Bern -Bümpliz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2022, Ende: 31.12.2022
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Bei allfälliger Verzögerung Bauprozess kann der Vertrag bis Ende 2023 verlängert werden.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis:
Gewichtung 70%
Referenz: Beurteilt werden die zwei Referenzen auf dem auszufüllendem Referenzblatt. Diese dürfen max. 5 Jahre alt sein:
Gewichtung 30%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Gemäss beiliegendem Terminprogramm der Bauleitung.
Start Werkplanung umgehend nach Auftragserteilung. Montagebeginn spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen: - Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip). - Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden. - Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.
Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.
Wirtschaftlich, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben: Mängel- und Garantiefrist nach SIA 118.
Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse in Bild zu setzen.
3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine federführende Unternehmung zu bestimmen.
3.6 Subunternehmer- Allfällige definitive Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
- Schriftliche Bestätigung der Termineinhaltung (Formular in Ausschreibungsunterlagen verwenden). - Schriftliche Bestätigung der Fachkompetenz (Formular in Ausschreibungsunterlagen verwenden). - Die Auftragssumme des ausgeschriebenen Auftrags erreicht maximal 30% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018, 2019 und 2020 (Formular in Ausschreibungsunterlagen verwenden).
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
- Bestätigung Termineinhaltung - Fachkompetenz - Jahresumsätze
Art. 20 ÖBV: - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen - detaillierter Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern) - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV) - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge) - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 90 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 20.10.2021
bis
29.11.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.2 Geschäftsbedingungen- Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).
4.6 Sonstige Angaben- 1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut 3.0 = genügend 2.0 = teilweise ungenügend 1.0 = unbrauchbar 0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)
Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.
2. Termin gemäss Kapitel 1.5: Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag: Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
4. Zustelldomizil Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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