Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
07.12.2021 Publikationsdatum Simap: 07.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK)
Beschaffungsstelle/Organisator: Leiter Strategischer Einkauf St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG,
zu Hdn. von
Christian Dehne, Vadianstrasse 50,
9001
St. Gallen,
Schweiz,
E-Mail:
christian.dehne@sak.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Umgebauter, runderneuerter Kabelverlegewagen (Retrofitumbau)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ein bestehender Kabelverlegewagen der SAK muss aufgrund des Alters und der Sicherheitseinrichtungen umgebaut werden. Dieser Umbau bringt den Wagen wieder auf den neusten Stand der Technik und Sicherheit. Der Auftragnehmer garantiert, dass der gesamte Lieferumfang alle anwendbaren Vorschriften für das Inverkehrbringen gemäss Produktesicherheitsgesetz (PrSG) und somit der Produktesicherheitsverordnung (PrSV) und der Maschinenverordnung (MaschV) erfüllt und gemäss Risiko und nach dem heutigen Stand der Technik ausgeführt ist.
2.2 Gemeinschaftsvokabular
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gebrüder H. + K. Kister AG,
8864
Reichenburg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 245'809.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund der technischen Besonderheiten kommt nur ein Anbieter in Frage und damit wird der Auftrag aufgrund des Art. 16 d) der VöB des Kantons St. Gallen (sGS 841.11) freihändig vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.12.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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