Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BERNMOBIL
Beschaffungsstelle/Organisator: BERNMOBIL Städtische Verkehrsbetriebe Bern, Eigerplatz 3,
3000
Bern 14,
Schweiz,
Telefon:
031 321 88 88,
E-Mail:
beschaffung@bernmobil.ch,
URL
www.bernmobil.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Projekt Tram Bern – Ostermundigen Kommunikationsmandat
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beschaffungsgegenstand ist folgende Dienstleistung, für welche 2018 bereits ein Einladungsverfahren durchgeführt wurde:
•Kommunikationsmandat TBO Das Ursprungsland sämtlicher Leistungen ist die Schweiz. Für die Kommunikationsunterstützung hat die Infrakom AG mit Vergabeverfügung vom 20.09.2018 den Zuschlag erhalten. Der Auftrag beinhaltet die Kommunikationsunterstützung von SIA-Phase 32 Bauprojekt bis Phase 33 Auflageprojekt. Zum Zeitpunkt der Leistungserweiterung waren ca. 4/5 der Leistungen erbracht worden.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71500000 - Dienstleistungen im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Infrakom AG, Aarbergergasse 41,
3011
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 200'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag erfolgt gestützt auf Artikel 7, Abs. 3 lit. e, weil durch die Phasenverlängerung zusätzliche Kommunikationsbedarfe im Projekt vorliegen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.10.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BSG 731.2; ÖBG) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG).
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