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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1223755
14.10.2021|Projekt-ID 213790|Meldungsnummer 1223755|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Paul-Scherrer-Institut (PSI)
Beschaffungsstelle/Organisator: Paul-Scherrer-Institut (PSI), Strategischer Einkauf,  zu Hdn. von Armin Lampart, OVGA-217,  5232  Villigen,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)56 310 2915,  Fax:  +41 (0)56 310 2914,  E-Mail:  armin.lampart@psi.ch,  URL www.PSI.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

MIKROWELLEN VEKTORSIGNAL GENERATOR UND NETZWERK ANALYSATOR FÜR MIKROWELLEN PUMP – PHOTONEN PROBE EXPERIMENTE
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ein Mikrowellen Vektorsignalgenerator und Vektornetzwerkanalysator, welche Frequenzen bis 40 GHz abdecken und im Zusammenspiel mit den PSI-Grossforschungsanlagen für Mikrowellen Pump – Photon Probe Experimente genutzt werden können.
Für Details siehe Spezifikation PSI-BJ62-001 Rev.3.0

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39711362 - Mikrowellengeräte

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: COMPUTER CONTROLS AG, Probusweg 2,  8057  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 378'020.00 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.12.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1170487

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.10.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.