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19.10.2021|Projekt-ID 228066|Meldungsnummer 1223929|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 19.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindebetriebe Muri gbm, Wärme und Energie
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindebetriebe Muri, Thunstrasse 74,  3074  Muri bei Bern,  Schweiz,  E-Mail:  rene.calame@gbm-muri.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Fachstelle Beschaffungswesen, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

28.10.2021
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 02.11.2021 auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 09.11.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift " WV Muri Erschliessung Moosstrasse / BKP 465/ Eingabetermin: 09.11.2021" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

12.11.2021

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

502'008 WV Muri - Erschliessung Moosstrasse; Rohrleitungsbau Fernwärmenetz

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

502'008

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44115100 - Rohrleitungen,
45231100 - Bauarbeiten für Rohrleitungen
Baukostenplannummer (BKP): 465 - Werkleitungen und Kanalisationen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Mit dem Energieleitbild 2010 hat sich die Gemeinde Muri den Auftrag gegeben, «den Anteil fossiler Energieträger am Wärmehaushalt gegenüber dem heutigen Zustand mit Massnahmen der zur Wärmedämmung sowie dem Einsatz von erneuerbarer Energie und von Abwärme auf 50% zu reduzieren»
Die bestehende Wärmeerzeugungsanlage in der Schulanlage Moos, soll mit Fernwärmeleitungen erschlossen werden. Die Fernwärmeleitungen werden via Rohrmattstrasse in die Moosstrasse und die Füllerichstrasse geführt. Gleichzeitig mit dem Rohrleitungsbau werden Teile der Wasser- und Gasleitungen ersetzt.

2.7 Ort der Ausführung

Gümligen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis:  Gewichtung 80 % 
Referenz vergleichbare Projekte:  Gewichtung 20 % 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: voraussichtlich Anfang März 2022

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen(Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.

Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnissein Bild zu setzen.

Wirtschaftliche, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben: Mängel- und Garantiefrist nach SIA 118.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei jeder ARGE ist jedoch eine Firma als rechtsverbindlicher Vertreter gegenüber der Bauherrschaft zu bestimmen (Federführung).

3.6 Subunternehmer

Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme den Gemeindebetriebe Muri, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
- Nachweis von mind. einer Firmenreferenzen von vergleichbaren Projekten in den letzten 5 Jahren mit KMR Rohren (alternativ zum Nachweis der Firmenreferenzen, können persönliche Referenzen des für das Projekt vorgesehenen Projektleiters angegeben werden. Die entsprechende Person hat in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem Anbieter zu stehen):

Damit ein Projekt als «vergleichbar» gilt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Rohrdurchmesser min. DN125 und bauen im städtischen Umfeld

- Selbstdeklaration ausgefüllt und alle Beilagen vorhanden

- Gültiges Schweisszertifikat der eingesetzten Schweisser (VSM / DIN)

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Unternehmer welche diese Kriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 19.10.2021  bis  09.11.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nichtfristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.3 Begehungen

Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,2 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preissind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 25%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe ist mind. 1 Referenz in den letzten 5 Jahre anzugeben. Mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt zum Ausschluss vom Verfahren. Für die Zuschlagsbewertung können weitere vergleichbare Referenzen eingereicht werden.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- und Baubewilligung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie musseinen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen