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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1224425
22.10.2021|Projekt-ID 224476|Meldungsnummer 1224425|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Planung + Projektierung,  zu Hdn. von Carla Hagen, Werdmühleplatz 3,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 412 50 94,  E-Mail:  carla.hagen@zuerich.ch,  URL www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Fröhlich-, Dufour- und Münchhaldenstrasse, Abschnitt Bellerive- bis Mühlebachstrasse
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbau
Honorarberechtigte Bausumme 5,8 Mio Franken.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: B3 Brühwiler AG, Zürcherstrasse 41,  8400  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 236'940.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund des wirtschaftlich günstigsten Angebots

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 30.07.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 1210483

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.09.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.