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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1224693
16.12.2021|Projekt-ID 228334|Meldungsnummer 1224693|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Projektmanagement Inland I, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschafftung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(Fb21039) Wettbewerb Neubau Interventionszentrum Zoll, St.Margrethen (SG)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Baukostenplannummer (BKP): 290 - Uebergangsposition

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Generalplaner
Name: Schneider & Schneider Architekten ETH BSA SIA AG, Bahnhofstrasse 102,  5000  Aarau,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 10'517'220.55 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. i BöB an die Gewinnerin eines vorausgehenden Planungswettbewerbs im offenen Verfahren.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.12.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.