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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1224897
17.11.2021|Projekt-ID 228372|Meldungsnummer 1224897|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 17.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte,,  zu Hdn. von Philipp Kirschneck, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  E-Mail:  philipp.kirschneck@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, SBB Infrastruktur, Einkauf Bauprojekte, Region Mitte,  zu Hdn. von Joel Schmid, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  E-Mail:  joel.schmid@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

06.12.2021
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 14.01.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (joel.schmid@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Birsbrücken Ersatzneubau“

1.5 Datum der Offertöffnung:

19.01.2022, Bemerkungen:  Die Angebotsöffnungen sind bei der SBB AG nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Birsbrücken Münchenstein

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die SBB plant in Münchenstein einen Ersatz-Neubau der Zwillingsbrücken über die Birs. Die Brücken befinden sich auf der DfA-Linie 230 Delémont Est - Basel SBB Ost bei km 118.774 und müssen aufgrund des steigenden Verkehrs sowie des schlechten baulichen Zustandes der heutigen Stahlkonstruktion ersetzt werden. Geplant sind zwei parallele Stahlfachwerkbrücken mit obenliegendem Tragwerk. Die beiden Fachwerkträger der Brücken werden als achtfeldrige Dreiecksfachwerke ausgeführt und sind jeweils über den Betonschottertrog miteinander verbunden, wogegen oben keine Verbindung der Fachwerkträger besteht. Im Rahmen des Brückenersatzes wird ebenfalls eine Fahrbahnerneuerung realisiert, wobei nur der Oberbau ohne Massnahmen zur Gleisentwässerung ersetzt wird.

2.7 Ort der Ausführung

Münchenstein, Kanton Basel-Landschaft

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 28.04.2022, Ende: 14.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Die oben angegebenen Termine sind circa Termine. Massgeblich ist das den Ausschreibungsunterlagen zu Grunde liegende Bauprogramm.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 28.04.2022 und Ende 14.12.2023

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.4 Einzubeziehende Kosten

keine

3.5 Bietergemeinschaft

zugelassen

3.6 Subunternehmer

gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1:
Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2:
Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr.(max. 30%)

EK3:
Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

EK4:
Hinreichendes Qualitätsmanagement

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Zu EK1:
N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:
Ersatzneubau Bahnbrücke
Brückenneubau aus Stahl
Brückenneubau über ein Gewässer
Bahnbau (Fahrbahnerneuerung)
Spezialtiefbau
Verschubseinrichtungen

Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Die Referenz für die Sparte Verschubseinrichtungen / Gerüste darf auch von einem Subunternehmer erbracht werden. Die restlichen Referenzen müssen vom Anbieter (nicht von einem Subunternehmer) erbracht werden.

Zu EK 2:
N2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)

Zu EK3:
N3: Der Anbieter bezeichnet den Garanten für die vorgesehene Erfüllungsgarantie und bestätigt, diese innerhalb eines Monats nach Vergabeentscheid gemäss Werkvertragsentwurf beibringen zu können.

Zu EK 4:
N4Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 17.11.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.3 Begehungen

Es findet eine Begehung statt.
Datum: 29.11.2021, 9:30 Uhr -12 Uhr

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1) Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

2) Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

SIMAP

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.