Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
Beschaffungswesen, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 41521 Stadtspital Triemli, Instandhaltung Turm 3. Etappe
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Instandhaltung Turm 3. Etappe
BKP 221.1 Fenster aus Holz/Metall BKP 272.0 Innentüren aus Metall BKP 273.0 Innentüren aus Holz -
Beschaffungs-Nr
2730
- Kurze Beschreibung: BKP 273.0 Innentüren aus Holz
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 2730 - Innentüren |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: RWD Schlatter AG, St. Gallerstrasse 21,
9325
Roggwil TG,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 711'714.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Vergabe ohne Service und Unterhalt
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.06.2021
Meldungsnummer
1203765
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.10.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Verfügung Nr. 210598 des Vorstehers des Hochbaudepartements
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
|