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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1224917
02.11.2021|Projekt-ID 220920|Meldungsnummer 1224917|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Amt für Städtebau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 267 54 62,  E-Mail:  afs.simap@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schulhaus Wallrüti, Guggenbühlstrasse 140/142, 8404 Winterthur Ersatzneubau; BKP 258 Schulküchen & 273.1 Wandschränke, Gestelle (Klassenzimmer und Pausenhalle)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gemäss Pflichtenheft im Anhang.
Beschaffungs-Nr 1
Kurze Beschreibung: Schulhaus Wallrüti, Guggenbühlstrasse 140/142, 8404 Winterthur Ersatzneubau; BKP 258 Schulküchen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39141400 - Einbauküchen,
45421151 - Installation von Einbauküchen,
45422100 - Holzarbeiten,
45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude
Baukostenplannummer (BKP): 258 - Kücheneinrichtungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: KLS Müller AG, Hertistrasse 24,  8304  Wallisellen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 328'514.60 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.05.2021
Meldungsnummer 1196915

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.10.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.