Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Nachtrag 1 N09.72 090129 Zwischbergen Casermettatunnel, Planer MP
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: IG SIS-13
Name: c/o ILF Beratende Ingenieure AG, Badenerstrasse 816,
8048
Zürich,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 259'850.00 ohne MWSt. Bemerkung: Die IG besteht aus folgenden Mitgiedern: ILF Beratende Ingenieure AG (Zürich), IM Maggia Engineering AG (Locarno), IUB Engineering AG (Bern), alp Bauingenieure AG (Visp), KBM Engineers SA (Sion), Ingenieurbüro Weder AG (Naters)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Die durch das Beschwerdeverfahren hervorgerufene Projektsistierung führte im Nachgang zu ungeplanten Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Die dadurch hervorgerufenen Zusatzleistungen bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die Projektierungsarbeiten sind äusserst anspruchsvoll und können nur von der bisherigen Anbieterin erarbeitet werden, weil nur sie über die erforderlichen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse [Gesamtzusammenhänge des Projektes] verfügt. Bei einem Wechsel der Anbieterin würde wertvolles Know-how verloren gehen, was sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken würde. Weiter würde ein Wechsel der Anbieterin zu unverhältnismässigen Mehrkosten von ca. CHF 60'000.00 geschätzt führen, was wirtschaftlich nicht gerechtfertigt wäre.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.10.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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