Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe, Stadtgrün Winterthur, Turbinenstrasse 16,
8403
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
052 267 30 00,
E-Mail:
Boris.Fluegge@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Planerbüro / Landschaftsarchitekt Stadtgarten Winterthur
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Planerbüro / Landschaftsarchitekt für den Stadtgarten Winterthur
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros, | | 71400000 - Stadtplanung und Landschaftsgestaltung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Balliana Schubert Landschaftsarchitekten AG, Binzstrasse 39,
8045
Zürich,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 432'954.00
bis 619'577.00
mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstige Angebot nach Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.07.2021
Meldungsnummer
1210027
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.10.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.
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