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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1225105
22.10.2021|Projekt-ID 224351|Meldungsnummer 1225105|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe, Stadtgrün Winterthur, Turbinenstrasse 16,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 267 30 00,  E-Mail:  Boris.Fluegge@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Planerbüro / Landschaftsarchitekt Stadtgarten Winterthur
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Planerbüro / Landschaftsarchitekt für den Stadtgarten Winterthur

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros,
71400000 - Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Balliana Schubert Landschaftsarchitekten AG, Binzstrasse 39,  8045  Zürich,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 432'954.00  bis  619'577.00   mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstige Angebot nach Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.07.2021
Meldungsnummer 1210027

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.10.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.