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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1225151
22.10.2021|Projekt-ID 221796|Meldungsnummer 1225151|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich Baudirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Zürich Baudirektion
Strassenregion IV,  zu Hdn. von Marcel Bamert, Affeltrangerstrasse 8,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  043 257 94 04,  E-Mail:  marcel.bamert@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erlenbach, 17 Seestrasse, km 32.960 - 33.530
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ausgeschriebene Arbeiten und Leistungen:
- Abfuhren: ca. 6'100 m3 lose
- Materiallieferungen: ca. 3'000 m3 lose
- Randabschlüsse: ca. 3'000 m
- Entwässerungsleitungen: ca. 400 m
- SS/ES/KS: ca. 35 Stk.
- Belag: ca. 3'000 t
- Strassenfläche inkl. Trottoir: ca. 8'700 m2

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233141 - Straßeninstandhaltungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Walo Bertschinger AG Ostschweiz, Engelhölzlistrasse 7 a,  8645  Jona,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'799'275.20  bis  2'691'697.25   mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.06.2021
Meldungsnummer 1200235

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.10.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.