Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 22.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Aarau AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Submissionen KSA,
zu Hdn. von
Bruno Stoll, Tellstrasse 25,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
bruno.stoll@ksa.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Kantonsspital Aarau AG,
zu Hdn. von
Nuria Lehner, Tellstrasse 25,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
bruno.stoll@ksa.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 05.11.2021
- Bemerkungen: Nach obligatorischer Besichtigung vom 03.11.21 / 14.00Uhr
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 02.12.2021 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
In schriftlicher Form eingegangen bei der Vergabestelle
1.5 Datum der Offertöffnung:- 08.12.2021, Uhrzeit:
09:00, Ort:
Kantonsspital Aarau
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Ersatzneubau Haus 97 Energiezentrale BKP 112+201 Abbruch- und Aushubarbeiten
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 116 - Holzen und Roden,
| | 117 - Abbrüche und Demontagen,
| | 132 - Bohren und Trennen von Beton und Mauerwerk,
| | 161 - Wasserhaltung,
| | 162 - Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen,
| | 164 - Verankerungen und Nagelwände,
| | 211 - Baugruben und Erdbau |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Abbrucharbeiten Hoch- und Tiefbau inkl. Bohr- und Schneidearbeiten Beton. Aushubarbeiten mit Baugrubenabschlüssen und Nagelwänden.
2.7 Ort der Ausführung- Kantonsspital Aarau, Aargau. Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Allfällige Terminverschiebungen seitens des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: siehe Ausschreibungsunterlagen
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Diese müssen zusätzlich und separat zur Grundofferte abgegeben werden.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 28.01.2022 und Ende 29.08.2022
- Bemerkungen: Zusätzliche Etappe Abbruch Anfang Jahr 2024. Siehe beigelegtes Terminprogramm in den Beilagen.
Allfällige Terminverschiebungen seitens des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 24 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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