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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1225637
26.10.2021|Projekt-ID 223239|Meldungsnummer 1225637|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Wasserversorgung
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Wasserversorgung
Qualitätsüberwachung Spurenstoffe,  zu Hdn. von Marcel Leemann, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 415 24 67,  E-Mail:  marcel.leemann@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung eines hochauflösenden Flüssigchromatographie/Massenspekrometrie Systems (LC/HRMS)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  hochauflösenden Flüssigchromatographie/Massenspektrometrie Systems (LC/HRMS-System)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38433100 - Massenspektrometer,
38434560 - Chemische Analysegeräte

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Thermo Fisher Scientific (Schweiz) AG, Neuhofstrasse 11,  4153  Reinach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 688'319.10 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der berücksichtigte Anbieter erfüllte die Anforderungen bezüglich der Auflösung, des Umfangs der Auswertesoftware sowie der MS2-Spektrendatenbank am besten.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.07.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 1205737

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.10.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.