Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd, N02, EP Amsteg-Göschenen, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N02, EP Amsteg – Göschenen, Hauptarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Hauptarbeiten der Instandsetzung der Nationalstrasse N02 zwischen Amsteg und Göschenen. Die wesentlichen Massnahmen nach Fachbereichen umfassen dabei:
Trassee -Neubau Deck- und Binderschicht auf eine Länge von ca. 13`900 m -Neubau Fahrzeugrückhaltesysteme auf eine Länge von ca. 12`400 m -Lokale Instandsetzung der Entwässerungseinrichtungen und BSA Anlagen -Lokale Instandsetzung von Randabschlüssen und Abschlussmauern -Lokale Anpassung und Ergänzung Kabelrohranlagen Brücken/Viadukte -Ersatz, Verstärkung und Instandsetzung Lager bei 10 Brücken und Viadukten auf beiden Spuren -Ersatz und Instandsetzung Verankerung der Widerlager/Stützen bei 2 Brücken/Viadukten auf beiden Spuren -Instandsetzung Betonkonstruktion der -Widerlager/Stützen bei 3 Brücken/Viadukten auf beiden Spuren -Ersatz und Instandsetzung Fahrbahnübergänge bei 4 Brücken/Viadukten -Verstärkung von Widerlagern zur Sicherstellung der Tragsicherheit -Instandsetzung Durchlasskonstruktion Galerien -Verstärkung und lokale Instandsetzung der Tragstrukturen in den Portalbereich bei 4 Galerien -Lokale Instandsetzung Verankerungen bei 3 Galerien Tunnels -Neubau von 2 Querstollen im Tunnel Platti -Neubau von 1 Querstollen im Tunnel Teiftal -Neubau von 1 Querstollen im Tunnel Langlaui -Neubau von 2 Querstollen und Anpassung bestehender Querstollen im Tunnel Naxberg -Instandsetzung bestehende Elementverankerungen und lokale Instandsetzungsmassnahmen in 7 Tunnels Stützmauern -Lokale Instandsetzung und Verstärkung von 1 Stützmauern -Lokale Instandsetzung Verankerung bei 8 Stützmauern
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: ARGE IPC - AmGö c/o
Name: Implenia Schweiz AG, Flüelerstr. 1,
6460
Altdorf,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 62'430'894.95 mit MWSt.7.7% Bemerkung: ARGE IPC - AmGö best. aus Implenia Schweiz AG, Altdorf / PORR Suisse AG, Altdorf / Cellere Bau AG, St. Gallen
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte nicht nur durch den günstigsten Preis, sondern auch durch eine gute Bewertung über viele Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.07.2021
im Publikationsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Meldungsnummer
1194491
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.11.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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