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04.11.2021|Projekt-ID 228996|Meldungsnummer 1227103|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 04.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,  zu Hdn. von Offerte: 080409 01-56 PV Bau, Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 480 47 11,  Fax:  +41 58 480 47 90,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,  zu Hdn. von 080409 01-56 PV Bau - Nicht öffnen - Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

19.11.2021
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 01.12.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 19.11.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 14.12.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden


Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

21.12.2021, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

080409 – N01/56, N23/06 UPlaNS Neudorf (SG Ost) - Rheineck – PV Bau UPlaNS (Phase EK) und PUN (Phasen AP bis IBN, inkl. BL)

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

01-56, 080409

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Im Rahmen des ausgeschriebenen Mandates sollen einerseits für den UPlaNS nach ASTRA-Vorgaben ein Erhaltungskonzept (EK) Bau erstellt und andererseits eine Pannenstreifenumnutzung (PUN, AP bis IBN) geplant werden. Der UPlaNS umfasst den Perimeter der N01 von Neudorf (SG Ost) (exkl. Anschluss) über die Verzweigung Meggenhus bis Rheineck (exkl. Anschluss) sowie der N23 von der Verzweigung Meggenhus bis Rorschach (exkl. Anschluss). Im Rahmen des EK ist eine Variantenstudie mit Gegenüberstellung eines Belagsersatzes (Hocheinbau auf Betonfahrbahn) zu einem Totalersatz sowie ein vollumfängliches EK nach ASTRA-Vorgaben über alle vorhandenen baulichen Elemente (Trasse, Kunstbauten, FZRS, Zäune, Markierung und Signalisation, etc.) zu erarbeitet.
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Weitere Informationen (Fortsetzung) unter Ziffer 4.6

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Büro des Anbieters / der Anbieterin, Baustelle sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Winterthur, Zentrale in Ittingen (Sitzungen).

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.04.2022, Ende: 30.06.2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Système d’harmonisation des vitesses et d’avertissement de danger de Neudorf-Meggenhus
Système d’harmonisation des vitesses et d’avertissement de danger de Meggenhus-Rorschach
Système d’harmonisation des vitesses et d’avertissement de danger de Meggenhus-Rheineck
Système d’harmonisation des vitesses et d’avertissement de danger de Uzwil-Winkeln

2.10 Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: 
ZK 1: PREIS (Bewertung gemäss der für die Vergleichbarkeit der Offerten vorgegebenen Stunden)  Gewichtung 30% 
ZK2: QUALITÄT DES ANBIETERS (Qualifikation der Schlüsselperson bzgl. der Anforderungen im Projekt)  Gewichtung 40% 
Als Schlüsselpersonen gelten: 
- Projektleiter PV Bau 
- Teilprojektleiter Trasse 
- Teilprojektleiter KuBa 
Für die Schlüsselpersonen PL PV Bau und TPL Trasse: 
Je 2 Referenzprojekte pro Schlüsselperson über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. 
Referenz 1: Instandsetzung (UPlaNS), bezieht sich auf die Erarbeitung eines Instandsetzungsprojektes für die Phase EK. 
Referenz 2: PUN, bezieht sich auf die Erarbeitung eines Ausbauprojektes (PUN oder ähnliches) ab der Phase AP (mind. Phase AP abgeschlossen). 
Für die Schlüsselperson TPL Kunstbauten: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. 
Für den TPL Kunstbauten gilt bezüglich der Referenz: Es ist nur eine Referenz für eine Instandsetzung (UPlaNS), Phase EK erforderlich. 
Der Projektleiter PV Bau darf in Personalunion zusätzlich die Funktion des Teilprojektleiters Trassee oder des Teilprojektleiters Kunstbauten innehaben 
ZK3: QUALTÄT DES ANGEBOTS (Aufgabenanalyse, Organigramm, Vorgehensvorschlag mit Risikoanalyse, Nachhaltigkeitsanalyse, Plausibilität des Angebotes)  Gewichtung 30% 
Preisbewertung 
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. 
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien 
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung 
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. 
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Es sind zwingend degressive Honoraransätze anzubieten. Es gilt: Kat. A > Kat. B > Kat. C > Kat. D (usw.).

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.04.2022 und Ende 30.06.2030

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine.

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmer sind zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

E1: Technische Leistungsfähigkeit
E2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E3: Qualifikation Schlüsselperson
E4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
E5: Leistungsanteil Subunternehmen

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK 1:
Für den Anbieter: 2 Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Referenz 1: Instandsetzung (UPlaNS), bezieht sich auf die Erarbeitung eines Instandsetzungsprojektes für die Phase EK.
Referenz 2: PUN, se rapporte à l’élaboration d’un projet d’aménagement (PUN ou similaire) à partir de la phase AP (au moins phase AP terminée).

EK 2:
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

EK 3:
Für die Schlüsselperson PL PV Bau:
2 Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Referenz 1: Instandsetzung (UPlaNS), bezieht sich auf die Erarbeitung eines Instandsetzungsprojektes für die Phase EK.
Referenz 2: PUN, se rapporte à l’élaboration d’un projet d’aménagement (PUN ou similaire) à partir de la phase AP (au moins phase AP terminée).

EK 4:
Für die Schlüsselpersonen: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
Schlüsselpersonen sind:
-Projektleiter PV Bau
-Teilprojektleiter Trasse
-Teilprojektleiter KuBa

EK 5:
Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden.
Referenzen vom Subunternehmer sind zur Erbringung der Eignung nicht zugelassen.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen

Es wird keine Begehung durchgeführt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss: Die Amberg Engineering AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
5. Die Projektsprache ist Deutsch. Daher wird bei allen Schlüsselpersonen mindestens Niveau C1 (nach GER) vorausgesetzt. Die Auftraggeberin behält sich vor, Interviews durchzuführen oder Zertifikate zu verlangen.
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Zu Ziffer 2.6 (Fortsetzung):

Die Untersuchungen zur Entwässerung wie auch die Bearbeitung der BSA, der Umwelt, der Naturgefahren, des Verkehrs und des Lärmschutzes werden separat vergeben, der PV Bau hat die Koordination der Drittmandate inne.
Die Bearbeitung der Pannenstreifenumnutzung (PUN) beinhaltet die bauliche Projektierung und Bauleitung über alle Phasen für eine temporäre oder definitive PUN von Neudorf (SG Ost) bis zur Verzweigung Meggenhus.
Zudem wird als Option die bauliche Projektierung und Bauleitung einer Geschwindigkeits-Harmonisierungs-Gefahren-Warnanlage (GHGW) über vier Abschnitte mitausgeschrieben.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.