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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1227247
04.11.2021|Projekt-ID 228992|Meldungsnummer 1227247|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 04.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Regensdorf
Beschaffungsstelle/Organisator: EFP AG,  zu Hdn. von Oliver Bührmann, Affolternstrasse 18,  8105  Regensdorf,  Schweiz,  Telefon:  044 843 41 41,  E-Mail:  oliver.buehrmann@efp.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Haldenstrasse 4. Etappe (Laubisserstrasse bis Brünigweg)

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Erneuerung Fahrbahn und Gehwege, l ca. 220m
Neubau Regenwasserkanal DN 400
Erneuerung Wasserleitung DN 125, l ca. 220m
Werkleitungen der EKZ

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

21004

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   03.11.2021

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
Anstatt :   Im Dokument "Angebotsformular" sind widersprüchliche Angaben zum Eingabeort. Dort ist sowohl die Gemeinde Regensdorf, als auch im NPK 102 die EFP AG als Eingabeort angegeben.
Muss es heissen :   Korrekter Eingabeort: Gemeinde Regensdorf, Bereich Werke, Watterstrasse 114, 8105 Regensdorf

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.