Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
AHB, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 80827 Campus Glattal
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Umbau
- BKP 272.0/272.3 Innentüren aus Metall und Innere Verglasungen -
Beschaffungs-Nr
272
- Kurze Beschreibung: BKP 272.0/272.3 Innentüren aus Metall und Innere Verglasungen
Produzieren, Liefern und Montieren von Stahltüren und inneren Verglasungen mit Türen in Aluminium
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 2720 - Innentüren aus Metall,
| | 2723 - Innere Verglasungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: H. Gschwend AG, Böhlstrasse 12,
9116
Wolfertswil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 221'210.45 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 20.08.2021
Meldungsnummer
1213519
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.11.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Beschluss der Direktorin des Amts für Hochbauten
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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