Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Bau Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,
8403
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)52 267 54 72,
E-Mail:
tiefbauamt@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Untere Vogelsangstrasse
Storchenbrücke - Auwiesenstrasse
Strassensanierung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Untere Vogelsangstrasse ist eine überkommunale Strasse und eine bedeutende Verbindung aus dem Breitequartier nach Töss. Die Untere Vogelsangstrasse wird im Abschnitt von der Storchenbrücke bis Abzweiger Reitplatzstrasse vollumfänglich inkl. Werkleitungen saniert, lokal verbreitert und neu für den Fuss- und Veloverkehr durchgängig ausgestaltet. Im Weiteren ist die neue Überbauung «Im Vogelsang» an die Vogelsangstrasse anzuschliessen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45233120 - Straßenbauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: ARGE Zani Strassenbau AG / Stutz AG c/o
Name: Zani Strassenbau AG, Flugplatzstrasse 10,
8404
Winterthur,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'400'000.00 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.06.2021
Meldungsnummer
1199175
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.10.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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