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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1228669
12.11.2021|Projekt-ID 225864|Meldungsnummer 1228669|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AR  12.11.2021
Publikationsdatum Simap: 12.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden,  zu Hdn. von Eszter Storni, Krombach 3,  9100  Herisau,  Schweiz,  E-Mail:  eszter.storni@svar.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ausschreibung der Krankentaggeldversicherung per 1.1.2022
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Abschluss einer Krankentaggeldversicherung nach VVG für die Angestellten des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  66510000 - Versicherungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SWICA Gesundheitsorganisation, Römerstrasse 38,  8400  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'315'066.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.09.2021
Meldungsnummer 1215741

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.11.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an gerechnet beim Einzelrichter des Obergerichtes von Appenzell Ausserrhoden, Fünfeckpalast, Postfach 162, 9043 Trogen, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Regeln über den Fristenstillstand finden keine Anwendung (Art. 4, Abs 4 Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen). Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.