Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.12.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS Netz AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Roland Bärtschi, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
roland.baertschi2@bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Änderung / Erweiterung Elektra 2.0
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden Stellwerken und/oder Softwareupdates.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48140000 - Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Thales Rail Signalling Solutions AG, Friesenbergstrasse 75,
8036
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die BLS hat diverse Stellwerke des Typs Elektra 2 im Einsatz. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes fallen aus sicherheitstechnischen Gründen immer wieder notwendige Erweiterungen und Anpassungen an. Aufgrund der technischen Besonderheiten und aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur der Hersteller in Frage. Ein Wechsel der Anbieterin ist für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder/ und technischen Gründen nicht möglich.
Mit vorliegender Publikation werden die Leistungen für Änderungen und Erweiterungen am Elektra 2.0 System auf den Stellwerken der BLS Netz AG bis 31.12.2029 an die Thales Signaling Solutions AG vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.12.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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