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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1228821
03.12.2021|Projekt-ID 229433|Meldungsnummer 1228821|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.12.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS Netz AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,  zu Hdn. von Roland Bärtschi, Genfergasse 11,  3001  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  roland.baertschi2@bls.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Änderung / Erweiterung Elektra 2.0
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden Stellwerken und/oder Softwareupdates.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48140000 - Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Thales Rail Signalling Solutions AG, Friesenbergstrasse 75,  8036  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die BLS hat diverse Stellwerke des Typs Elektra 2 im Einsatz. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes fallen aus sicherheitstechnischen Gründen immer wieder notwendige Erweiterungen und Anpassungen an. Aufgrund der technischen Besonderheiten und aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur der Hersteller in Frage. Ein Wechsel der Anbieterin ist für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder/ und technischen Gründen nicht möglich.
Mit vorliegender Publikation werden die Leistungen für Änderungen und Erweiterungen am Elektra 2.0 System auf den Stellwerken der BLS Netz AG bis 31.12.2029 an die Thales Signaling Solutions AG vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.12.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.