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16.11.2021|Projekt-ID 229482|Meldungsnummer 1228941|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 16.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,  zu Hdn. von Offerte: 100049 ANU BSA Niederspannungsanlagen, Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 480 47 11,  Fax:  +41 58 480 47 90,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,  zu Hdn. von 100049 ANU BSA Niederspannungsanlagen - Nicht öffnen - Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

06.12.2021
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 16.12.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 06.12.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 18.01.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

1.5 Datum der Offertöffnung:

25.01.2022, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N1/38, 42 Ausbau Nordumfahrung Zürich BSA, 100049 / D-1.2.1 Niederspannungsanlagen 1.+ 2. Röhre TGUB

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

100049

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311200 - Elektroinstallationsarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die zu beschaffenden Leistungen betreffen die mehrstufige Lieferung und Montage von:
•Niederspannungs-Hauptverteilungen Normalnetz
•Niederspannungs-Hauptverteilungen USV-Netz
•Niederspannungs-Unterverteilungen
•USV-Anlagen
•Batterieanlagen
•Automationsebene und zugehörige Datenverkabelung für Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen (exkl. MS-Schutzgeräte)
•Erweiterung der Leittechnik BR Energieversorgung aus Los 2
•Rückbau und Entsorgung bestehende Leittechnik TGUB 1. + 2. Röhre gem. Ablösekonzept
•Niederspannungs-Messungen EVU
•Niederspannungs-Verkabelung ab Trafos und zwischen den Verteilungen Energieversorgung
•Erdung der Niederspannungsanlagen
•Reinigung der Schaltschränke aller Gewerke unter Spannung
•Überspannungskomponenten für alle Gewerke
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen den mehrstufigen Rückbau und die Entsorgung von:
•Bestehende NS-Kabel und -Schaltanlagen der 1. und 2. Röhre

2.7 Ort der Ausführung

Projektperimeter N01/38 ,42, Verzweigung Limmattal bis Verzweigung Zürich Nord, Standorte ASTRA Winterthur, Standorte des Auftragnehmers

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 25.05.2022, Ende: 31.12.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann verlängert werden, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dieses erfordern.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Die zu beschaffenden Leistungen betreffen die mehrstufige Lieferung und Montage von:
•Niederspannungsverkabelung für die Signalisation
•LWL-Verkabelung für die Signalisation
•Erweiterung Systemgrenze Beleuchtungssteuerung in die UV vom WLK, inkl. Netzwerk, DALI- und RIO-Komponenten
•Rückbau der bestehenden Signalisationsverkabelung

Start der Arbeiten ist Mai 2022. Im Jahr 2027 werden die Arbeiten abgeschlossen sein.

2.10 Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: 
ZK 1: Organisation  Gewichtung 30% 
unterteilt in: 
ZK1.1: Erfahrung und Fachkenntnisse Projektleiter  Gewichtung 15% 
ZK1.2: Erfahrung und Fachkenntnisse Chefmonteur Baustelle  Gewichtung 15% 
ZK 2: Qualität Ausrüstungen und Ausführungen  Gewichtung 30% 
unterteilt in: 
ZK2.1: Auftragsverständnis  Gewichtung 15% 
ZK2.2: Eingesetzte Komponenten  Gewichtung 10% 
ZK2.3: Bauprogramm und Bauablauf  Gewichtung 5% 
ZK 3: PREIS  Gewichtung 40% 
Preisbewertung 
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. 
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien 
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung 
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. 
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 25.05.2022 und Ende 31.12.2027
Bemerkungen: Die zeitliche Verteilung der Liefermengen orientiert sich am übergeordneten Terminplan ANU. Die Bauherrschaft behält sich das Recht vor, terminliche Änderungen um die zeitliche Abfolge der Etappen anzupassen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 4 der vorgesehenen Vertragsurkunde

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK 1: Technische Leistungsfähigkeit

EK 2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

EK 3: Erfahrung der Schlüsselperson:

EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit

EK 5: Unterakkordanten

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK 1: Für Anbieter: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich

Zu EK 2: Für Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Bei einer ARGE muss das EK2 min. durch die federführende Firma erfüllt werden.

Zu EK 3: Für eine Schlüsselperson (Projektleiter): 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Zu EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit

Zu EK 5: Unterakkordanten: maximal 70% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen

Es ist keine Begehung vorgesehen

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

'Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 11.01.2022. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4
Folgende Firmen gelten als vorbefasst / zugelassen (Fristreduktion) (gilt auch für allfällige Mutter- Tochter- Schwester- und Nachfolgekonzerne bzw. Holdings):
Fristreduktion:
Kummler + Matter EVT AG, Hohlstrasse 188, 8004 Zürich

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.