Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 16.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,
zu Hdn. von
Offerte: 100049 ANU BSA Niederspannungsanlagen, Grüzefeldstrasse 41,
8404
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 480 47 11,
Fax:
+41 58 480 47 90,
E-Mail:
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,
zu Hdn. von
100049 ANU BSA Niederspannungsanlagen - Nicht öffnen - Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41,
8404
Winterthur,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 06.12.2021
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 16.12.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 06.12.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 18.01.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 25.01.2022, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N1/38, 42 Ausbau Nordumfahrung Zürich BSA, 100049 / D-1.2.1 Niederspannungsanlagen 1.+ 2. Röhre TGUB
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 100049
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311200 - Elektroinstallationsarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die zu beschaffenden Leistungen betreffen die mehrstufige Lieferung und Montage von:
•Niederspannungs-Hauptverteilungen Normalnetz •Niederspannungs-Hauptverteilungen USV-Netz •Niederspannungs-Unterverteilungen •USV-Anlagen •Batterieanlagen •Automationsebene und zugehörige Datenverkabelung für Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen (exkl. MS-Schutzgeräte) •Erweiterung der Leittechnik BR Energieversorgung aus Los 2 •Rückbau und Entsorgung bestehende Leittechnik TGUB 1. + 2. Röhre gem. Ablösekonzept •Niederspannungs-Messungen EVU •Niederspannungs-Verkabelung ab Trafos und zwischen den Verteilungen Energieversorgung •Erdung der Niederspannungsanlagen •Reinigung der Schaltschränke aller Gewerke unter Spannung •Überspannungskomponenten für alle Gewerke Die zu beschaffenden Leistungen betreffen den mehrstufigen Rückbau und die Entsorgung von: •Bestehende NS-Kabel und -Schaltanlagen der 1. und 2. Röhre
2.7 Ort der Ausführung- Projektperimeter N01/38 ,42, Verzweigung Limmattal bis Verzweigung Zürich Nord, Standorte ASTRA Winterthur, Standorte des Auftragnehmers
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 25.05.2022, Ende: 31.12.2027
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann verlängert werden, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dieses erfordern.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Die zu beschaffenden Leistungen betreffen die mehrstufige Lieferung und Montage von:
•Niederspannungsverkabelung für die Signalisation •LWL-Verkabelung für die Signalisation •Erweiterung Systemgrenze Beleuchtungssteuerung in die UV vom WLK, inkl. Netzwerk, DALI- und RIO-Komponenten •Rückbau der bestehenden Signalisationsverkabelung
Start der Arbeiten ist Mai 2022. Im Jahr 2027 werden die Arbeiten abgeschlossen sein.
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK 1: Organisation
Gewichtung 30% unterteilt in:
ZK1.1: Erfahrung und Fachkenntnisse Projektleiter
Gewichtung 15% ZK1.2: Erfahrung und Fachkenntnisse Chefmonteur Baustelle
Gewichtung 15% ZK 2: Qualität Ausrüstungen und Ausführungen
Gewichtung 30% unterteilt in:
ZK2.1: Auftragsverständnis
Gewichtung 15% ZK2.2: Eingesetzte Komponenten
Gewichtung 10% ZK2.3: Bauprogramm und Bauablauf
Gewichtung 5% ZK 3: PREIS
Gewichtung 40% Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 25.05.2022 und Ende 31.12.2027
- Bemerkungen: Die zeitliche Verteilung der Liefermengen orientiert sich am übergeordneten Terminplan ANU. Die Bauherrschaft behält sich das Recht vor, terminliche Änderungen um die zeitliche Abfolge der Etappen anzupassen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 4 der vorgesehenen Vertragsurkunde
3.3 Zahlungsbedingungen- 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK 1: Technische Leistungsfähigkeit
EK 2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK 3: Erfahrung der Schlüsselperson:
EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit
EK 5: Unterakkordanten
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK 1: Für Anbieter: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich
Zu EK 2: Für Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages Bei einer ARGE muss das EK2 min. durch die federführende Firma erfüllt werden.
Zu EK 3: Für eine Schlüsselperson (Projektleiter): 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit
Zu EK 5: Unterakkordanten: maximal 70% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Es ist keine Begehung vorgesehen
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- 'Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 11.01.2022. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4
Folgende Firmen gelten als vorbefasst / zugelassen (Fristreduktion) (gilt auch für allfällige Mutter- Tochter- Schwester- und Nachfolgekonzerne bzw. Holdings): Fristreduktion: Kummler + Matter EVT AG, Hohlstrasse 188, 8004 Zürich
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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