Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 15.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt Thun, Abwasserbeseitigung,
zu Hdn. von
Marcel Schwendimann, Industriestrasse 2, Postfach 145,
3602
Thun,
Schweiz,
Telefon:
033 225 89 37,
E-Mail:
marcel.schwendimann@thun.ch,
URL
www.thun.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Tiefbauamt Thun, Abwasserbeseitigung,
zu Hdn. von
Marcel Schwendimann, Industriestrasse 2, Postfach 145,
3602
Thun,
Schweiz,
Telefon:
033 225 89 37,
E-Mail:
marcel.schwendimann@thun.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 03.12.2021
- Bemerkungen: Fragen sind bis zum genannten Termin schriftlich zu stellen. Nach diesem Termin eingehende Fragen werden nicht beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 17.12.2021 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot muss mit einer sichtbar aussen angebrachten Projektvermerkung "Niesenstrasse, GEP Massnahme 41 + 49 / Bitte nicht öffnen" bei einer offiziellen Poststelle in der Schweiz spätestens am Tag des Eingabetermins (A-Post) aufgegeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 20.12.2021, Uhrzeit:
10:00, Ort:
Thun, Bemerkungen:
Nicht öffentlich. Ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll wird den Anbietenden zugestellt.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Niesenstrasse, GEP Massnahme 41 + 49
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 20200
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45230000 - Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Baumeisterarbeiten, keine Losaufteilung.
2.7 Ort der Ausführung- Thun, Seefeldstrasse, Innere Ringstrasse + Niesenstrasse.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Z1 Preis
Gewichtung 70 %
Z2 Fachkompetenz: Referenzen Schlüsselpersonal
Gewichtung 20 % Z3 Bauprogramm und Bauorganisation
Gewichtung 10 %
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Varianten sind unter Einhaltung folgender Bedingungen zugelassen:
-Das Grundangebot (Amtsvariante) ist zwingend ohne Abänderung der Ausschreibungsunterlagen einzureichen. -Varianten müssen hinsichtlich Qualität, Nutzung, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Amtsvariante entsprechen und nachweisbar gleichwertig sein. -Die Unternehmervarianten umfassen mindestens folgende vollständigen und prüfbaren Unterlagen: - Leistungsverzeichnissen nach NPK (inkl. Nachweis der Mengenberechnungen) - Ausführungsbedingungen des Anbieters - Unterlagen zur Dimensionierung (prüfbare Statik, Dimensionierungsgrundlagen, etc.) - Planunterlagen, auf welchen das Variante nachvollzogen werden kann (Detaillierungsgrad: mindestens Phase Bauprojekt) - technischen Unterlagen (inkl. Produktdeklarationen, Auswirkungen auf Betrieb und Unterhalt, etc.). -Die realistischen Kosten für alle mit der Variante verbundenen Arbeiten (Ingenieur- und Prüfingenieur-arbeiten, etc.) müssen im Angebot enthalten sein. Der Bauherr wird die Unternehmervariante von einem Prüfingenieur untersuchen und bewerten lassen. Die entsprechenden Kosten gehen zulasten des Anbieters. -Dem Bauherrn dürfen durch eine Ausführungsvariante (z.B. Bauvorgang, Materialisierung) keine Nachteile oder Inkonvenienzen entstehen, auch wenn das Ergebnis gleichwertig wie dasjenige der Amtsvariante ist. -Der Bauherr behält sich vor, Varianten ohne Angabe von Gründen auszuschliessen. -Nimmt der Bauherr eine Variante an, sind die Vertragsbestandteile anzupassen.
Pauschalangebote sind unter Einhaltung folgender Bedingungen zugelassen: -Das Grundangebot (Amtsvariante) ist zwingend ohne Abänderung der Ausschreibungsunterlagen einzureichen. -Der Bauherr behält sich vor, Pauschalangebote ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 14.03.2022 und Ende 14.07.2023
- Bemerkungen: Terminangaben vorbehältlich dem Vorliegen der Baubewilligung und des genehmigten Kredites.
Gemäss Ziffer 6 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden das Kantonale Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG, 732.1) und die dazugehörige Kantonale Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; 731.21) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Aufträge Anwendung.
Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen.
Zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter bestehen keine Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist.
Die Stadt Thun behält sich nach Art. 7 Abs. g ÖBV vor, neue Aufträge freihändig zu vergeben, wenn sich diese auf den Grundauftrag beziehen, welcher im offenen Verfahren vergeben worden ist.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 des vorgesehenen Werkvertrages.
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ziffer 3 und Ziffer 4 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
Die Rechnungsstellung erfolgt je Besteller gemäss Objektgliederung und Verteilschlüssel (allgemeine Positionen).
3.4 Einzubeziehende Kosten- Einheitspreise/Baustelleneinrichtung:
-Angebote, sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. -Dem Angebot ist das Kalkulationsschema (Formular 300 und Formular 400 des schweizerischen Bau-meisterverbands SBV) beizulegen. -Angebote, welche mit speziellen, Umlagerungen von Kosten beinhaltenden Kalkulationsschemata von Verbänden kalkuliert werden, und in denen sonst wie Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, vorgenommen werden, können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. -Alle Angebote, deren Kalkulation nicht den obigen Vorgaben entsprechen, hat der Unternehmer in seinem Angebot separat und gut ersichtlich zu begründen. Hierfür hat er z.B. das Formular 7 (Technischer Bericht), Teil B (KBOB-Dokument Nr. 10 „Angebot mit Formularen zu Vergabeverfahren für Werkleistungen“) zu verwenden.
Preisänderungen infolge Teuerung: Gemäss Ziffer 3.5 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen bei der Offerteingabe deklariert werden.
3.6 Subunternehmer- Subunternehmer sind zugelassen und müssen bei der Offerteingabe deklariert werden.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 10.12.2021
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen- -Die Ausschreibung und insbesondere die terminlichen Bedingungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die rechtsgültige Baubewilligung vorliegt.
-Allfällige Irrtümer des Anbieters in der Kalkulation und unzutreffende Annahmen in den Grundlagen derselben geben dem Anbieter keinen Anspruch auf Mehrforderungen. -Der Unternehmer erklärt mit der Angebotseingabe, dass er aufgrund der Offertunterlagen, den bekannten Plänen und seiner Kenntnis der Baustelle keine Veranlassung für Regiearbeiten oder Nachtragsofferten sieht. -Für alle Schäden, die die Lieferfirma durch ihre Arbeiten verursacht, hat sie alleine aufzukommen. Die Restzahlung der Bauabrechnung erfolgt erst, wenn die Unternehmung den Nachweis erbringt, alle Schäden abgefunden zu haben. -Die Bauherrschaft behält sich folgende Massnahmen vor, welche den Anbieter nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Forderungen berechtigt: oDie allfällig getrennte Vergebung von einzelnen Teilbereichen an dritte Unternehmer. oDas vollständige Weglassen einzelner Aufgaben oder Teilbereichen. oDie Umwandlung einer Akkord- in eine Regiearbeit. oDie Ausführung in anderen als den im Vorausmass vorgesehenen Abmessungen einzelner Positionen.
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt. Die Unternehmungen sind verpflichtet, sich über die örtlichen Verhältnisse ins Bild zu setzen und bestätigen dies mittels des Formulars 8 (KBOB-Dokument Nr. 13 „Angebot mit Formularen zu Vergabeverfahren für Werkleistungen“).
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung und deren Inhalte können innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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