Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 30.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische. Bundesbahnen SBB Infrastruktur Energie, Projekte & Engineering, Projektmanagement,
zu Hdn. von
David Schaffner, Industriestrasse 1,
3052
Zollikofen,
Schweiz,
E-Mail:
david.schaffner@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Einkauf, Bauprojekte – Region Bern, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
daniel.sesseli@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 11.01.2022
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 24.02.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Eingabe des Angebotes für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / UL 149 - Planungsleistung, SIA-Phasen 4 und 5“
1.5 Datum der Offertöffnung:- 28.02.2022, Bemerkungen:
Die Angebotsöffnungen sind bei der SBB AG nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- UL 149 Kerzers- Rupperswil, Abschnitte 2+3, Planungsleistung Phase 4+5
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1156148
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Rahmen des Ausbaus des Übertragungsnetzes zur Erhöhung der Versorgungs- und Betriebssicherheit beabsichtigen die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) die bestehende 132-kV-Übertragungsleitung Kerzers-Rupperswil altersbedingt zu erneuern und gleichzeitig die Übertragungskapazität zu erhöhen.
Die Leitung (Alte Mittellandleitung UL 149) Kerzers-Rupperswil hat heute eine Übertragungsleistung von 2x65 MVA, künftig soll eine solche von 2x125 MVA verfügbar sein. Die Leitung wird etappenweise umgebaut. Die SBB muss einen Ersatz / Neubau der Bahnstromleitung auf der 132kV Spannungsebene umsetz- en, um: • die Versorgungssicherheit zu verbessern / stabilisieren • die alte Bausubstanz der aktuellen Freileitung zu erneuern • die Erhöhung des Leistungsbedarfs zu ermöglichen (doppelte Übertragungskapazität)
Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 der Ausschreibungsunterlagen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Kallnach-Seedorf-Krälligen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.04.2022, Ende: 31.03.2026
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Die oben angegebenen Termine sind circa Termine. Massgeblich ist das den Ausschreibungsunterlagen zu Grunde liegende Terminprogramm.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.03.2022 und Ende 30.06.2026
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Werden nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr.(max. 30%)
EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweis zu EK1 N11 Projektreferenz der letzten zehn Jahre mit vergleichbarer Aufgabenstellung mit Freileitungsanlagen im 16.7-Hz oder 50 Hz-Bereich für jede der folgenden Sparten:
N1.1 Gesamtplanung
N1.2 Fachplanung
N1.3 Örtliche Montageleitung
N1.4 Örtliche Bauleitung
Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzobjekte für die Gesamt- und Fachplanung müssen die SIA-Phasen 4 «Ausschreibung» und SIA-Phase 5 «Realisierung» nachgewiesen werden.
Die Referenzobjekte für die örtliche Montage- und Bauleitung müssen die SIA-Teilphasen 52 «Ausführung» und 53 «Inbetriebnahme, Abschluss» nachgewiesen werden.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Nachweis zu EK2: N2 Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)
Nachweis zu EK3: N3 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 30.11.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Die Firma TBF + Partner AG in CH-8042 Zürich, die das vorliegende Beschaffungsverfahren begleitet, ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Die Firma Pöyry Schweiz AG, Zürich (neu AFRY) hat das Auflageprojekt / Bauprojekt für die Abschnitte Kallnach - Seedorf und Seedorf - Krällingen erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma (oder durch den Anbieter, bei dem die Firma als Subplaner mitanbieten) endet am 14.02.2022. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss SIMAP Kapitel 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma AFRY Schweiz AG, Zürich, welche die Nachfolgefirma der Pöyry Schweiz AG, Zürich ist, im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB).
4.6 Sonstige Angaben- 1)
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
2) Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- simap
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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