Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
18.11.2021 Publikationsdatum Simap: 18.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Arlesheim
Beschaffungsstelle/Organisator: Raum, Bau und Umwelt,
zu Hdn. von
Daniela Baum, Domplatz 8,
4144
Arlesheim,
Schweiz,
Telefon:
0617069552,
E-Mail:
daniela.baum@arlesheim.bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 201 Aushubarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
BKP 201 Aushubarbeiten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 201 - Baugrubenaushub |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Kiefer Tiefbau GmbH, Rütiweg 5,
4133
Pratteln,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 454'880.50 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftliche günstigste Angebot.
Als solches gilt das Angebot, welches die Zuschlagskriterien am besten erfüllt. Gemäss den Bewertungsresultaten trifft dies auf die Firma Kiefer Tiefbau GmbH zu.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 11.03.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1184055
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.11.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung Gestützt auf das Gesetz über öffentliche Beschaffungen, §30, Abs. 1, kann gegen diesen Entscheid innert 10 Tagen, ab Publikation des Zuschlags an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 6, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerde ist in vierfacher Anfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
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