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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1229309
18.11.2021|Projekt-ID 217534|Meldungsnummer 1229309|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  18.11.2021
Publikationsdatum Simap: 18.11.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Arlesheim
Beschaffungsstelle/Organisator: Raum, Bau und Umwelt,  zu Hdn. von Daniela Baum, Domplatz 8,  4144  Arlesheim,  Schweiz,  Telefon:  0617069552,  E-Mail:  daniela.baum@arlesheim.bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 201 Aushubarbeiten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  BKP 201 Aushubarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 201 - Baugrubenaushub

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Kiefer Tiefbau GmbH, Rütiweg 5,  4133  Pratteln,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 454'880.50 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftliche günstigste Angebot.
Als solches gilt das Angebot, welches die Zuschlagskriterien am besten erfüllt.
Gemäss den Bewertungsresultaten trifft dies auf die Firma Kiefer Tiefbau GmbH zu.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 11.03.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1184055

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.11.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung


Gestützt auf das Gesetz über öffentliche Beschaffungen, §30, Abs. 1, kann gegen diesen Entscheid innert 10 Tagen, ab Publikation des Zuschlags an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 6, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerde ist in vierfacher Anfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.