Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: PSI Paul Scherrer Institut
Beschaffungsstelle/Organisator: PSI Paul Scherrer Institut, vertreten durch Sektion Immobilien,
zu Hdn. von
Verena Siegenthaler OVGA/201, Forschungsstrasse 111,
5232
Villigen-PSI,
Schweiz,
Telefon:
056 310 39 33,
E-Mail:
verena.siegenthaler@psi.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- OBBA Ersatz Neubau, BKP 214
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Ersatzneubau Bürogebäude OBBA wird in modularer Bauweise erstellt. Das Gebäude wird anstelle
eines Provisoriums gebaut und wird den Standort für die nächsten 10 - 15 Jahre prägen. Das Projekt erhält eine repräsentative Holzfassade erhalten und soll durch die modulare Bauweise als Referenzprojekt für künftige, nachhaltige Projekte am PSI dienen. Das Dach wird mit einer intensiv begrünten und begehbaren Dachterrasse ausgestattet. Das zweigeschossige Bürogebäude kann optional mit einem Zwischengeschoss realisiert werden. Hierfür ist - gegenüber der zweigeschossigen Variante - mit einem aussenstehenden Lift zu planen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 214 - Montagebau in Holz |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Blumer-Lehmann AG, Erlenhof,
9200
Gossau,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.06.2021
im Publikationsorgan: simap
Meldungsnummer
1205653
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.11.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
|