Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.11.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Sport (BASPO), Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Reinigungsleistungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die armasuisse beschafft im Auftrag des Bundesamtes für Sport (BASPO) sowie des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) und dessen unabhängig voneinander geführten Sportzentren in Magglingen, Tenero (inkl. Andermatt und Realp) sowie der BABS Standorte Spiez und Schwarzenburg, Reinigungsleistungen.
Die Reinigungsleistungen sind in folgende Aufgaben aufgeteilt: -Unterhaltsreinigungen -Restants und Departs von Hotelzimmer -Abrufarbeiten (ungeplante und unvorhergesehene zusätzliche Leistungen) -
Los-Nr:
1
- Kurze Beschreibung: Reinigungen BASPO (Magglingen)
Reinigungen diverse Gebäude in Magglingen, Biel und Ipsach.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90910000 - Reinigungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Honegger Holding AG, Bläuackerstrasse 1,
3098
Köniz,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 13'371'187.19
bis 18'897'023.94
ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlagsempfänger hat aufgrund der Bewertung sämtlicher Zuschlagskriterien die höchste Gesamtpunktzahl erreicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.08.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1187801
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.11.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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